3 Antworten

Du kannst so viel Gift oder Stachellattich pflücken, verarbeiten, konsumieren wie du willst. Da es nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fällt kann dir da niemand was anhaben. Du darfst nur nicht mit Auszügen handeln. Unmittelbar nach dem Konsum würde ich nicht unbedingt ein Fahrzeug führen.

Du darfst dir halt keine allzu große Hoffnungen über ein Rauscherlebnis zu machen bei L Opium.

monsterpflanze 
Beitragsersteller
 08.08.2016, 08:45

Ich habe bisher nur erfahrung mit kratom (von dem mir immer schlecht wurde und ich mal was neues probieren wollte), deshalb hab ich nicht so große ansprüche. Ich werde auch kein auto fahren, es ging mir eigentlich nur um drogentests wenn ich mit dem auto angehalten werde oder bei der arbeit so ein test gemacht wird. Nicht dass da ein drogentest wie bei gras noch nach 3 wochen was anzeigt...

MarKing93  08.08.2016, 19:30
@monsterpflanze

Achso nein, das ist kein Problem, der Wirkstoff ist nicht nachweisbar. Es ist noch nicht einmal bekannt welcher Stoff für die Wirkung verantwortlich ist ;)

Da steht nach meiner Auffassung:

Du darfst das Zeug pflücken und Anbauen wie du lustig bist, aber die Extrakte darfst du nicht verkaufen bzw. Kaufen es sei denn du kaufst sie in einer Apotheke.

Du darfst es nur nicht als Mittel, das die Gesundheit fördern soll, verkaufen.


monsterpflanze 
Beitragsersteller
 07.08.2016, 18:12

und bei drogenkontrolle gibs keine probleme?