Rechtliches zu Steinschlag Reparatur?
Hallo liebe GuteFragen Userinnen und User,
ich hätte da mal eine rechtliche Frage :
Im Januar diesen Jahres habe ich mit meinem Auto einen Steinschlag erlitten. Daraufhin habe ich es in die Werkstatt zu einem renommierten Scheibenreparaturdienst gebracht, die den Schaden mithilfe eines bestimmten Harzes reparieren konnten. Die Aufschlagsstelle war nach wie vor sichtbar, aber man versicherte mir, dass außer dem optischen Mangel keinerlei Gefahr mehr von diesem Steinschlag ausgehen würde. Gestern habe ich dann bemerkt, dass von der Steinschlagsstelle ein neuer Riss ca 5-6 cm ausgeht. Heute war ich wieder in der Werkstatt und man sagte mir, dass nun die Scheibe ausgetauscht werden müsste und mich das 150 Euro Selbstbeteiligung kosten soll.
Frage: Kann ich das Unternehmen dabei irgendwie in die Pflicht nehmen, da der Schaden wiedergekehrt ist, also offensichtlich nicht sauber gearbeitet wurde ? In den AGB stand, dass auf die erbrachten Leistungen " lebenslange " bzw. bis zum Verkauf des Autos eine Garantie besteht.
Vielen Dank für eure Informationen
7 Antworten
Wenn das in den AGBs stand, dann steht das da wohl auch heute noch drin.
Du hast eine Rechnung bekommen. Diese Dokument bestätigt Dir, dass der Schaden fachmännisch behoben wurde (mit Garantie).
Wenn sich das so verhält, wie Du geschrieben hast, dann ist das eigentlich genug, um die Angelegenheit in Frage zu stellen.
Wenn die(selbe) Werkstatt sich nicht mehr an die Garantie-Versprechen aus der vergangenen Reparatur erinnern kann, würde ich die Rechnung mitnehmen, vorlegen und auf den Passus mit der Garantie verweisen.
Sollte die Werkstatt dann immer noch bei ihrer Haltung bleiben, würde ich erwägen, einen Anwalt aufzusuchen.
Gut wäre, wenn Du eine Rechtschutzversicherung hast, die diesen Bereich abdeckt.
Wenn du dieses Garantieversprechen schriftlich hast, kannst du auch darauf bestehen, dass die Reparatur kostenlos ausgeführt wird.
Hoffentlich hast du wenigstens eine Verkehrsrechtsschutz. Vielleicht hilft dir auch der ADAC
"sowie (b) „30 Jahre Haltbarkeitsgarantie“ - die Haltbarkeit der Reparatur der Fahrzeugverglasung nach der „Glass Medic“-Methode („Haltbarkeitsmängel“). Ein Dichtigkeitsmangel liegt vor, wenn Feuchtigkeit durch oder am Rand der ausgetauschten Glasscheibe in das Innere des Fahrzeugs gelangt. Ein Haltbarkeitsmangel liegt vor, wenn die „Glass-Medic“ Reparatur fehlerhaft war und die Glasscheibe infolgedessen an der reparierten Stelle weiter reißt."
Die AGB von "bekannten Scheibenreparaturanbieter" gibt genau dafür eine Garantie. Das würde ich vor Ort reklamieren.
Woraus besteht denn die Garantie?
Nachbessern kann man die ausgebesserte Stelle nicht mehr. Ich vermute, dass du das Geld für die Reparatur wiederbekommst. Aber das muss ja in den Garantiebstimmungen drinstehen. Warum schaust du nicht da rein?
Wenn das so auch im Vertrag mit der Werkstatt steht, dann sollte sich da denke ich schon was machen lassen.