Rechtliche Lage Sparbuch?
Mein Freund hat ein Sparbuch mit 3.000 € angelegt und es bei seiner Mutter deponiert, weil er mich nach dem Heiratsantrag damit überraschen wollte. Seine Mutter wollte uns was Gutes tun und hat auch noch 7.000 € einbezahlt. Soweit ist das ja alles schön. Nun rückt sie das Sparbuch aber nicht mehr raus. Sie will nicht einmal die 3.000 € von meinem Freund rausrücken.
Was können wir tun?
10 Antworten
Dein Freund hat mit seiner Mutter einen stillschweigenden Verwahrungsvertrag geschlossen und wenn seine Mutter das Sparbuch nicht mehr herausrückt ist es Unterschlagung. Das Sparbuch läuft auf Deinen Freund und wenn sie da noch etwas einbezahlt hat, ist es ihre Sache, aber sie hat keinen Zugriff mehr drauf -selber schuld, wenn sie es sich jetzt anders überlegt. Wenn sie stur bleibt, mit Anzeige wegen Unterschlagung drohen, die 7000 kann Dein Freund ihr ja trotzdem zurückgeben, dankend auf ihr Geld verzichten und Kontakt mit ihr zumindest vorläufig abbrechen.
DH: vollkommende Zustimmung. Ergänzend noch; wenn sie das Geld zurück haben will, müsste sie die Schenkung anfechten. Die Schenkung kann sie nicht einfach rückgängig machen. Der Sohn ist erstmal Eigentümer des geschenkten Geldes geworden.
das Geld gehört Deinem Freund, es ist sein Sparbuch. Daß die Mutter Geld darauf einbezhalt hat, ist unerheblich, da sie es ja für ihn einbezahlt hat. Wenn Dein Freund volljährig ist, muß sie es herausrücken - ansonsten mal bei der Bank erkundigen, man könnte das Buch ja auch verloren haben - ggf. bekommt man das Geld dann mit Ausweis auch ausbezahlt bzw. umgeschrieben.
Grundsätzlich gehört das Buch demjenigen, auf dessen Namen es läuft. Bei Minderjährigen müssen aber Eltern z.B. die Unterschrift leisten und haben ein Verfügungsrecht. Also bitte prüfen, ob ein Verfügungsrecht eingeräumt wurde. Wenn nicht, dann zur Bank gehen und berichten. Die wissen sicherlich Rat. LG
Das Sparbuch muß sie rausgeben. Was gibt sie denn für Gründe an, warum sie es nicht gibt. Würde mich bei der Bank beraten lassen. Vielleicht das die Bank die Mutter anschreibt, das etwas in dem Sparbuch geändert werden muß oder die Zinsen gutgeschrieben werden müssen.
Nette Idee aber die Mutter ist ja nicht der Vertragsparter der Bank. Somit werden die kaum die Mutter anschreiben.
Ihr habt ein Herausgabeanspruch, wenn das Sparbuch auf ihn läuft. jedoch ist ein Sparbuch ein Inhaberpapier. Sie könnte streng genommen, das Konto (völlig legal) leerräumen. Allerdings hättet ihr dann einen Rechtsanspruch gegen sie weg. ungerechtfertigter Bereicherung.