Rechtliche Fragen Pferdehaltung am Haus

8 Antworten

Also das die Ställe ausbruchsicher sein müssen ,ist mir schon klar :O) es ist ein riesengrossen Gebäude von 120qm ,.gemauert und mit doppelten Türen und zwei Ein und Ausgängen,..Wasser und Stromanschluss. Seuchenkasse ist selbstverständlich!!

Also könnten,..die Nachbarn ,..wenn sie etwas dagegen haben ,..da Beschwerde einlegen? muss ich dann zum Ordnungsamt gehen lassen und mir da eine schriftliche Erlaubnis holen? Mist ist klar. Danke

Tinkertier  17.04.2013, 15:35

Naja, das einzige wo sie ich aufregen können wäre Geruchsbelästigung (da helfen Holler und Fliederstauden).

hi,

so viel wie ich weis hat das Mischgebiet nicht viel zu sagen! Eine Reifenfabrik würde man z.B. mit Sicherheit an dieser Stelle nicht genehmigen, Büros schon...

In reinen Wohngebieten (zumindest bei uns) wäre die Haltung erlaubt, würde aber an der festgelegten Zaunhöhe und der Miste scheitern! Die Frage ist nämlich ob ihr die Zäune so stellen bzw. verändern dürft wie es nötig wäre und ob ihr eine Miste anlegen dürft! Wenn es einem Nachbarn nicht passt, wird es sowieso unangenehm, da braucht es auch kein Pferd, da reicht ein Hund oder eine Katze die ins Nachbars Beet macht...

Ich würde an eurer Stelle entweder einen Anwalt fragen, oder die Genehmigung abwarten! So etwas macht man ja nur einmal und bevor der Traum vom Haus platzt...

Seehausen  16.04.2013, 10:38

Fachlich völlig unsinnige Antwort!

niemand22  21.05.2013, 13:14
@Seehausen

Habe ja geschrieben, soviel ich weis... Das beruht auf Erfahrungen die ich schon gemacht habe, bzw. in der Familie schon gemacht wurde. Warum die Ämter eine Fabrik nicht erlaubt, Bürogebäude aber schon, kann ich nicht sagen. Das wir keine Miste anlegen dürfen aber ein Pferd im Garten stehen haben dürften hat mich auch gewundert, ist aber so.

Aber ihre Antwort bestärkt mich wieder in dem Gefühl, das die Ämter einfach keine Fachlich sinnigen Antworten mehr geben. Aber da sie das ja wohl in die Hand genommen haben (ich gehe davon aus, habe nicht weiter nachgeschaut), ist die Fragestellerin ja bestens beraten...

Ihr braucht die Erlaubnis vom Bürgermeister, die Gebäude dürfen nicht das Ortsbild stören, je nach Widmung des Grundstücks (am einfachsten wäre Bauland), darfst du nur Gebäude ohne Wände bzw. Dach bauen. Bei Bauland darfst du alles hinbauen (wenn es das Ortsbild nicht stört). Umwidmen ist teuer, das solltest du unbedingt einrechnen. Willst du auch Einsteller nehmen? Also, einzäunen darfst du eigentlich was du willst, das darf aber das Ortsbild wieder nicht stören. Je nachdem ob die Bundesstraße in der Nähe ist musst du es mit Holz und Strom sichern. Du brauch nachweislich jemanden der dir den Mist abnimmt sonst darfst du nur 2,5 GVE pro ha halten. Was passiert wenn du dich nicht mit dem Bürgermeister absprichst ist, das er dir in Zukunft alle Steine in den Weg legen wird die er hat. Das du Strafe zahlen musst und die Tiere entfernen musst. Sollte ein Bach in der Nähe sein, musst du darauf achten das dort nichts reinkommt, was den Bach verunreinigen kann. Das du ein Pferd nicht allein halten darfst ist dir eh klar.

Das mal zu dem was ich weiß, ich wohne in Österreich, es kann in D geringfügig anders sein ;)

GLG Tinkertier

Wenn die geplante Nutzung von der beim Bau genehmigten abweicht muß du einen Antrag beim Bauamt stellen. Das haben sie dir ja schon gesagt. Wenn das nicht genehmigt ist kann euch die Nutzung untersagt werden, mit einer Ordnungsstrafe.

Es ist auch nicht so einfach aus Acker Weideland machen zu dürfen habe ich mir sagen lassen. (Bei uns ists umgekehrt, der Kauf eines Hofes steht im Raum)

Im Ernstfall kann man von dir verlangen, die Pferd woanders unterzubringen wenn die Pferdehaltung dort nicht genehmigt wird. Wenn ihr das Haus kauft ist es natürlich dann blöd, wenn die Pferde in den Mietstall sollen. Besonders die Sache mit dem Misthaufen ist speziell in der Nachbarschaft gerne ein Problem wg der Geruchsbelästigung.