Rechteinhaber von einem Gedicht ermitteln, aber wie?

3 Antworten

Da musst Du den Rowohlt Verlag fragen:

Rowohlt Verlag

Agentur für Medienrechte

Hamburger Str. 17

21465 Reinbek

www.rowohlt-medienagentur.de

medienagentur@rowohlt.de

Wenn du ein Musikstück unverändert wiedergibst oder selbst interpretierst (also ein Cover singst/spielst) reicht dafür die Anmeldung bei der GEMA als Verwalterin der Verwertungsrechte. Nur wenn du selbst dieses Werk verfremden, bearbeiten oder umarbeiten willst, brauchst du das Einverständnis des Urhebers. Das ist immer der Fall wenn eine eigene kreative Leistung hinzukommt, die dich zum (Mit-)Urheber des neu geschaffenen Werkes werden lässt. Bei einem Kinofilm zum Beispiel: Dort ist neben der Musik eben vor allem die kreative Leistung des Autoren, Regisseurs und Kameramannes in das Gesamtwerk geflossen. Deswegen braucht man bei der Verwendung von Filmmusik das Einverständnis des jeweiligen Musikverlages bzw. Musikautoren. Bei einer CD ist das ganz ähnlich, gerade wegen dem Samplen im HipHop gab es auch schon einige Gerichtsurteile diesbezüglich.

wolfiboy 
Beitragsersteller
 14.12.2017, 18:37

Bei kreativer Abwandlung eines Werkes: Einverständnis des Urhebers, aber nicht des Verwertungsrechteinhabers, z.B. Musikverlag? Oder beide erforderlich?

Wolfgang Borchert starb 1947. 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers sind dessen Werke gemeinfrei. Wenn du noch 3 Jahre wartest, musst du niemanden mehr um Erlaubnis fragen. Bei den anderen Fragen kenne ich mich nicht so aus.