Recht auf Winterschuhe?
Hallo, in meiner Firma ist es Pflicht sicherheitsschuhe, der Klasse S3, zu tragen. Habe ich als Arbeitnehmer auch ein Recht auf Winterschuhe?
Ich muss regelmäßig, vor allem nachts, draußen bei Wind und Wetter arbeiten. Meine bisherigen Schuhe sind gar nicht gefüttert, dicke Socken kann ich damit allerdings auch nicht anziehen, da diese Schuhe dann zu eng werden.
in unserem Lager haben wir bisher keinerlei Winterschuhe, wir hatten früher welche, diese wurden aber abgeschafft. Der Grund dafür waren Stahlkappen, wir benötigen allerdings Carbon.
Hat jemand, eventuell mit Bezug auf Gesetze, eine Ahnung, ob ich darauf bestehen kann?
2 Antworten
naja, es muss angemessene schutzkleidung getragen werden, ebenfalls muss der arbeitsschutz eingehalten werden. angemessen im winter und außenbereich sind gefütterte schuhe, da sonst eine dauerhafte gefährdung der gesundheit vorliegt.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet dem Mitarbeiter geeignetes Schuhwerk kostenlos zur Verfügung zu stellen. Wenn im Aussenbereich über längere Zeit gearbeitet werden muss und das bei Frosttemperaturen sind gefütterte Stiefel der Klasse S3 vorgeschrieben.
Zusätzlch muss ein gefütterter Parker oder ähnliche Arbeitskleidung kostenlos an den Mitarbeiter ausgehändigt werden.
Manche Arbeitgeber bevorraten keine Sicherheitsschuhe mehr. Sie überlassen den Mitarbeitern den Kauf von Sicherheitsschuhen, indem sie sich an den Kosten beteiligen. Z. B. der Arbeitgeber gibt 30-40 € für ein Paar Sicherheitsschuhe. Der Mitarbeiter kauft sich welche, die 50.--€ kosten, so trägt der Mitarbeiter die Differenz.
Persönliche Schutzausrüstungen ( PSA) müssen den jeweiligen Tätigkeiten angepasst sein. Arbeitsschutzgesetz !