Rechnung/Mahnung per EPost rechtskräftig?
Ist eine Rechnung bzw. Mahnung per EPost rechtskräftig? Habe jetzt ein Inkasso-Schreiben bekommen, da ich auf eine Rechnung und Mahnung nicht reagiert habe. Diese bekam ich bereits im April per EPost, wie mir jetzt per Rückfrage mitgeteilt wurde. Da ich das Postfach fast nie benutze, habe ich das nicht mitbekommen. Ich habe auch keinem die Adresse gegeben. Ist das also zulässig?
3 Antworten
Ist eine Rechnung bzw. Mahnung per EPost rechtskräftig?
Nein, da eine Mahnung niemals rechtskräftig sein kann. Rechtskraft setzt ein Urteil oder einen Verwaltungsakt voraus, zu dem alle möglichen Rechtsmittel ausgeschöpft sind.
Ist das also zulässig?
Eine Mahnung unterliegt keiner Formvorschrift.
Das Wedeln mit dem Zeigefinger kann u.U. eine Mahnung darstellen. Im Zweifel muss der Gläubiger nur nachweisen, dass er gemahnt und damit Verzug ausgelöst hat.
Spam Mail, so ein Müll bekomme ich öfters, wird gelöscht ohne zu öffnen. Auch ein Inkassobüro hatte mich schon unberechtigterweise angeschrieben. Trojaner ??? auf dem PC ???
rechtskräftig
Urteile können rechtskräftig werden, Bescheide bestandskräftig, Mahnungen keins von beiden.
Wer sollte verbieten, Mahnungen per EPost zu verschicken. Ich frage insofern aber mal vorsichtig nach: Du meinst doch auch wirklich "EPost" und nicht E-Mail?! Bei der EPost gibt doch öffentliche Verzeichnisse die allen EPostnutzern zur Einsicht offenstehen:
Da konnte man Deine EPostanschrift ersehen. Ich halte es für recht leichtsinnig, sich ein EPostfach anzulegen ohne entweder regelmäßig dort hinein zu schauen oder sich die Benachrichtigung per SMS einzurichten. Ich jedenfalls werde so umgehend über Posteingänge informiert.
Wie Armin schon schrieb, geht es um die Beweisbarkeit und nicht um die Frage "rechtskräftig".
Das Problem ist, dass bei der E-Post durchaus gerichtsfest nachgewiesen kann, dass es dein Postfach erfolgreich erreicht hat und gerade nicht in Spam-Filtern irgendwie untergegangen ist. Deswegen wurde u.a. das ganze überhaupt erfunden. Das hat also hinsichtlich der Beweisbarkeit eine andere Stufe wie eine eMail. Ob Gerichte das auf eine Stufe stellen wie ein Einschreiben, wird sich noch zeigen.
Insofern: Wenn die Forderung berechtigt ist, dann kann man auch die Mahnung nachweisen.
Was die Inkassokosten angeht, die sind im Regelfall genauso wenig durchsetzbar wie sonst auch. Details: http://www.gutefrage.net/tipp/mahnung-inkasso-und-inkassogebuehren-teil-1
nicht E-Mail, sondern schon EPost.