Rechnung vom TV ist ein anderer Name?

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Du hast einen Fernseher gekauft und diesen Fallen lassen? Den Schaden reguliert lediglich eine Elektronikversicherung. Aber da du in den Themen "Haftpflichtversicherung" angegeben hast, gehe ich davon aus, dass du meinst den Schaden reguliert deine Haftpflicht. Dem ist natürlich nicht so. Schließlich hast du dich selbst geschädigt.

Ich habe es ......... fallenlassen .

Die Versicherung wird gar nichts bezahlen - weshalb auch? Ungeschick ist nicht versichert.

Welche Versicherung zahlt schon eigenverschuldete Schäden?

Es ist auch kein Garantie- oder gewäheleistungdfall.

Wenn du einen Kaufvertrag hast, sollte der andere Namen nicht stören.

Die Versicherung wird das nicht bezahlen, da Du den Schaden selber verursacht hast. Es spielt also keine Rolle, welcher Name auf der Rechnung steht.

Welcher Versicherung willst du das denn melden, wenn du deinen eigenen Fernseher runter fallen lässt?

Der Name auf der Rechnung interessiert dann auch niemanden.