Real Inkasso/Fülleborn

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Da bereits ein Vollstreckungsbescheid erlassen wurde und Du gegen den nicht ordnungsgemäß Rechtsmittel eingelegt hast, ist der nun rechtskräftig und vollstreckbar. Du hättest eher tätig werden müssen, nicht nur Briefe schreiben sondern formel Widerspruch einlegen müssen. Nun interessiert den tatsächlichen Sachverhalt niemand mehr. Wenn der Mahnbescheid über 319 Euro lief, dann kommen noch 24 Euro Gerichtskosten dazu und die Vollstreckungskosten. Der Betrag von 390 Euro ist also gar nicht so unwahrscheinlich. Spätestens, wenn Post vom Gericht kommt, liest man sich das doch genau durch und holt sich notfalls rechtliche Unterstützung. Jetzt bleibt Dir nur noch die Zahlung - und zwar so schnell wie möglich, damit keine weiteren Kosten auf Dich zukommen.

Es gibt ein guthaben konto die du einrichten kannst oder ein P-Konto http://p-konto-2010.de/ Grundsätzlich haben Ihre Gläubiger die Möglichkeit, mit Hilfe eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses das Guthaben auf Ihren Konten einschließlich Sparguthaben und vermögenswirksame Anlagen zu pfänden. Zunächst ist Ihr Konto erst einmal für 14 Tage gesperrt. Dies gilt auch, wenn Ihr Lohn oder Gehalt bereits beim Arbeitgeber gepfändet wurde. Sie bekommen am Automaten kein Bargeld mehr und Ihre Kreditkarte wird eingezogen. Ihre Bank darf Ihnen in dieser Frist nur mit einer gerichtlichen Kontofreigabe Geld auszahlen oder Überweisungen für Sie tätigen. Nach Ablauf der 14 Tage wird das verbliebene Guthaben an den Gläubiger überwiesen, und Sie bekommen es nicht mehr zurück. Nutzen Sie also die Zwei-Wochen-Frist, um Ihr nicht-pfändbares Guthaben zu sichern. Holen Sie sich am Besten sofort Hilfe von einer Schuldnerberatung, einem Anwalt oder der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichts. Für Sozialleistungen aller Art vom Arbeitslosengeld, über die Sozialhilfe, die Rente bis hin zum Wohngeld und für das Kindergeld gilt eine Sieben-Tage-Frist, innerhalb derer diese Sozialleistungen pfändungssicher sind.

Einige ghute Ratchläge hast du ja bereits erhalten. Guthabenkonto besser noch Pfändungschutzkonto einrichten lassen - oder dein bestehendes umwandeln lassen. 2. gegen den Vollstreckungsbescheid wirst du vermutlich nicht mehr vorgehen können, weil du nicht sagen kannst zu welchem Datum er rechts-kräftig wurde, aber..... Du kannst zum zuständigen Amtsgericht gehen und die Pfändung freischalten lassen, wenn dein Einkommen unter dem Selbstbehalt liegt und / oder Sozialleistungen sind. Dann Leistungsbescheid der Arge mitnehmen und Vollstreckungsbescheid bzw. Nachweis über die Kontopfändung von der Norisbank

Soo..nach mehreren Anrufen hab ich nu was klären können. Die Beraterin der Norisbank hat die Überweisung zu veranlassen. Sobald Real Inkasso das Geld hat, schicken die netterweise ein Fax an die Norisbank, damit mein Konto wieder frei ist. Bis Ende der Woche sollte das geklärt sein. Beim Servicetelefon der Norisbank wurde mir mitgeteilt, das die Frau in der Filiale sich recht unkooperativ verhalten hat. Sie hätte die Pfändungsstelle anrufen können und die Zahlung direkt veranlassen können. Hat se aber nicht. Ausserdem hätte sie mir einen Ausdruck des Beschlusses mitgeben können, damit ich bei Gericht eine Freigabe erwirken kann. Aber wenn ich bis Ende der Woche wieder an mein Geld komme, brauch ich das nicht. Die Beraterin in der Filiale sagte aber zu mir, das sie keinerlei Einsicht auf diesen Beschluss hätte, was aber laut Servicetelefon quatsch is. Bei meinem Mann war vor einiger Zeit auch sowas. Er ist allerdings bei der Sparkasse. Als der Beschluss in die Filiale kam, wurde er sofort angerufen, er musste nur der Überweisung zustimmen, Konto blieb offen. Sowas nennt man doch Kundenservice. Einfach, schnell und ohne grosse Probleme. Ich würde gerne meine Schulden loswerden und stottere die auch ab. Ich mache keine Schulden und bezahl die nicht. Nur ist in den letzten Jahren viel Mist und schlimme Dinge passiert und so war es mir einige Zeit nicht möglich zu zahlen. Einige Antworten waren sehr verletztend und absolut nicht hilfreich. Bevor man über andere Menschen urteilt, sollte man vor seiner eigenen Türe kehren. Ich kämpfe wirklich sehr dafür, meine Schulden zu zahlen. Aber alles auf einmal geht eben nicht. Trotzdem habe ich den Schuldenberg von gut 7000Euro innerhalb von 2 Jahren auf 600Euro runterbekommen. Ich hab nur noch 2 Gläubiger, einer davon ist Realinkasso. Ich arbeite 5-6 mal die Woche jede Nacht 10std, bin dann für meine Kinder da und schlafe dann täglich nur 3-4 Stunden, damit ich alles abbezahlen kann. Ein Schuldnerberater sagte mir, ich könnte eine Privatinsolvenz machen, das wollte ich aber nicht. Denn erstens würde ich dann 6 Jahre auf der Stelle treten und zweitens möchte ich meine Schulden VOLL begleichen. Ich habe Leistung dafür bekommen, also bekommen auch alle ihr Geld. So, ich hoffe damit ist alles geklärt und ich danke euch für eure schnelle und auch zum grossteil sehr nette Hilfe!

LG Peppina

Blöde Situation, selbst wenn Du nicht ganz unschuldig bist. Einen Anspruch auf Razenzahlung, selbst wenn Du diese angeboten hast, besteht indes aber nicht. Ich würde hier mal so schnell wie möglich einen Anwalt aufsuchen, dass macht schon deshalb Sinn, da Deine Bank scheinbar wenig kooperativ ist !