Ratenzahlung in Steuererklärung absetzen Büromöbel in Ratenzahlung wie setze ich sie ab?
1 Antwort
Autsch! Eigentlich sollte man nach den Farben im Büro fragen, dann kann man auch die Frage nach dem Absetzen beantworten. Bist Du sicher, dass jemand der umgangssprachlich nach Grundlagen fragt, dann diese Grundlagen auch systemkonform umsetzen kann und dieses auch korrekt darstellt?
Es beginnt ja eigentlich mit der Prüfung ob es sich überhaupt oder wie weit es sich um eine Wirtschaftseinheit handelt. Dann würde man die einzelnen Wirtschafteinheiten aufteilen. Nach sofort abzugsfähig bis 150 Euro oder nicht bestimmt länger als ein Jahr zu dienen in der ersten Rubrik.
Wobei hier das mit dem einen Jahr ist auch etwas schwerer zu diskutieren, da durchaus jemand für den Übergang einen teuren Schreibtisch kaufen kann und ihn in sechs Monaten wenn der richtige geliefert werden kann dann zurück verkauft. Übrigens ein echtes steuerliches Problem.
Dann stellt sich die Frage ob einzelne Wirtschaftseinheiten als GWG eingestuft werden sollen und können. Oder ob sie in die Poolabschreibung fallen.
Eine Ratenzahlung ist nichts anderes als ein Kauf auf Kredit. Jetzt kommen aber auch hier trotzdem Probleme. Gerade wenn es um eine Einnahme-Überschuss-Rechnung geht (Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG). Hier gelten zwar die Bestimmungen für Absetzungen für Abnutzungen ebenfalls, aber ob die überhaupt zur Anwendung kommen?
Nicht nur die letzte Frage sollte man gewissenhaft und qualifiziert stellen und beantworten können, dann wäre man m.E. auch geeignet so eine Aufgabe zu lösen. Du scheinst - so erscheint es jedenfalls mir - von dieser Baumarkt-Mentalität geprägt zu sein.
Danach kann ja jeder alles. Das ist ein Irrtum. Selbst die Dinge im Baumarkt sollten nicht von jedem genutzt werden. Weil nur mit einem bestimmten Grad an handwerklichen Kenntnissen eine entsprechende Verarbeitungsqualität erreicht wird. Was nutzt die schön tapezierte Tapete, wenn sich hinterher das Papier beim Trocknen zusammen zieht?
Was bei der Tapete noch recht gut von allen gesehen werden kann, ist das bei einer Gewinnermittlung doch ungleich schwerer. Und je nach Verarbeitungsfehler können in diesem oder anderen Fall echte Konsequenzen warten.
Umkehrschluss: Nutze Deine Zeit für Dinge, von denen Du bestimmt ganz viel verstehst. Mache in der Zeit richtig Umsatz, die Du sonst für die Gewinnermittlung nutzen würdest.
Die Lebenserfahrung zeigt dabei mehrere Vorteile: In der Regel fällt ein großer Teil Gereiztheit weg. Und die entstehenden Kosten für einen Steuerberater können ganz oft durch den höheren Rohgewinn getragen werden.
Letzteres hat sogar im Hinblick auf kommende Krisen positive betriebswirtschaftliche Auswirkungen. Aber nur die ersten genannten Vorteile finde ich persönlich schon ausreichend, sich und anderen dieses von Dir gewählte Vorgehen zu ersparen.
Viel Erfolg.