Räuberischer Diebstahl 16 Jahre was passiert jetzt?
Guten Tag ich wurde vor ein paar wochen bei einem räuberischen diebstahl erwischt als ich aufgefordert wurde zu zeigen was ich bei mir habe bin ich weggerannt die polizei fand heraus wo ich wohne und wie ich heiße die staatsanwalt hat beschlossen das es ein räuberischer ist das ist das erste mal das ich was mit der Polizei zutun habe bilder und fingerabdrücke von mir wurden gemacht bekomme ich eine Arreststrafe? Oder eher Sozialstunden und wie viele ungefähr
ICH BIN NICHT POLIZEIBEKANNT DAS IST DIE ERSTE TAT!
6 Antworten
Beim raeuberischen Diebstahl ist ja schon Gewalt oder eine Gewaltandrohung zum Zwecke der Beutesicherung im Spiel. Das ist also kein Kinderquatsch mehr sondern bereits ziemlich heftig. Im Erwachsenenstrafrecht gibt es dafuer schon in minder schweren Faellen mindestens 6 Monate Freiheitsstrafe, sonst mindestens 1 Jahr.
Was nun im Jugendstrafrecht auf dich zukommt, wird man hier kaum sagen koennen. Das haengt schliesslich von zahlreichen Umstaenden ab, die hier nicht bekannt sind (u.a. auch davon, wie ernsthaft du deiner schulischen oder beruflichen Ausbildung nachgehst). Auf die leichte Schulter wuerde ich das aber keinesfalls nehmen. Wenn Gewalt mit im Spiel ist, wird's meist ziemlich ernst.
Jugendarrest waere durchaus vorstellbar, ebenso aber auch eine Jugendstrafe (die aber wahrscheinlich auf Bewaehrung mit entspr. Auflagen).
Hättest Du die Beute aus dem Diebstahl vor Deiner versuchten Flucht einfach weggeworfen, ja dann wäre es erst gar kein räuberischer Diebstahl geworden.
Zweifel bestehen, weil Du nichts mitteilst, daß Deine Eltern oder zumindest ein Elternteil vor der erkennungsdienstlichen Behandlung anwesend und zu dieser Maßnahme ihr Einverständnis erteilt haben, was ja nun mal zwingend vorgeschrieben ist.
Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wirst Du als Strafe Sozialstunden bekommen. Mehr sieht das Jungendstrafrecht insbesondere bei erstmalig auffälig gewordenen Straftätern nicht vor.
Erstmal solltest du eine Gerichtsverhandlung kriegen in welcher dann die Strafe und das Strafmaß entschieden wird.
Du solltest dir einen Anwalt suchen.
Tut mir leid Junge aber meiner unmassgeblichen Meinug nach passiert da zu wenig, Ersttäter hin oder her.
Man hat zur Genüge gelernt dass solches Verhalten nicht gut ist. Versetz dich einfach in die Lage des oder der Opfer, schon müsste dir klar werden dass das sch.......war, was du da gemacht hast.
Kommt darauf an ob Du schon bekannt bist oder nicht und ob Du Reue zeigst.
Also die äußeren Umstände wirken auf das Strafmaß ein.
Kannst ja man im Gesetz reinschauen, gibt es im Internet ist ja für jeden Bürger zugänglich.