Quittung/Kassenbelg in Kneipe/Bar/Club?
hi rein interessehalber folgende frage. wenn ich am wochenende um die häuser ziehe und div kneipen bars und clubs besuche - ordnugsgemäß bezahle ist es doch mein recht eine quittung zu bekommen oder eine zu verlangen. klar gibt es die läden bei denen alles elektronisch eingepflgt wird dh kellner/in kommt zum tisch und tippt sofort alles in ihr elektronisches gerät ein da ist es kein problem. aber was ist mit den läden die alles nur mit bierdeckel & geldbörse machen. in der regel ist es einem auf gut deutsch scheiss egal die kohle ist eh weg. aber auch in solchen läden ist es doch mein recht eine quittung zu verlangen und wenn es nur ist um den wirt zu ärgen da einem keine ahnung das bier nicht geschmeckt hat ;) oder wie sieht die sachlage da aus???
5 Antworten
Um unversteuerten Schwarzgeschäften einen Riegel vorzuschieben, gibt es sowohl in Deutschland als auch in Österreich mittlerweile eine Registrierkassenpflicht für Bargeschäfte. Abrechnungen mit Bierdeckel, Block und Bleistift sind effektiv mittlerweile verboten, man ist gesetzlich dazu verpflichtet, Dir einen elektronisch gedruckten Zahlungsbeleg auszuhändigen - auch ohne Aufforderung.
"gibt es in Deutschland... mittlerweile eine Registrierkassenpflicht für Bargeschäfte"
Definitiv gibt es eine solche nicht! Bitte wenigstens ansatzweise informieren bevor man hier irgendwas schreibt. Danke.
Jeder, der gewerbsmäßig Geld für eine Leistung kassiert, muss dafür einen schriftlichen Belg abgeben (können). In der Gastronomie muss es ein Kassengedrucktes Dokument (Kassenbon / guest check) sein. Handgeschriebe haben keine Gültigkeit mehr.
Punkt 1 stimmt im großen und ganzen.
Punkt 2 stimmt nicht. Es gibt (bisher) kein Gewerbe in dem man gesetzlich verpflichtet wäre elektronische Aufzeichnungen zu führen (https://www.handwerksblatt.de/recht-steuern/32-steuern/5000603-keine-pflicht-zur-elektronischen-kasse-ab-2017.html)
Richtig ist allerdings, dass wenn man elektronische Aufzeichnungen führt, an diese in den letzten Jahren immer höhere Anforderungen gestellt wurden.
natürlich kannst du eine quittung fordern. sie wird halt nur nicht detailliert sein, wenn kein elektronisches kassensystem da ist. den betrag quittiert dir jeder kellner.
Jeder Wirt ist verpflichtet auf Verlangen eine Quittung auszustellen.
die sind sogar rechtlich dazu verpflichtet