Prüfungsgebühren TÜV zurückverlangen?
Hallo zusammen! Ich würde gerne wissen ob man die Prüfungsgebühren, die man an den TÜV überweist, zurückverlangen kann wenn man diese nicht ablegt? Ist jetzt schon ca. 11 Monate her seit der Überweisung.
5 Antworten
Errr... Die Prüfung hat also noch nicht stattgefunden und du hast auch keinen Termin sausen lassen? Dann solltest du das Geld zurückbekommen können.
Wenn du einen Termin nicht wahrnimmst oder zu kurzfristig absagen willst -> sieht es anders aus.
Sorry nein kannst Du nicht,
Du hast den Termin leider verpasst aber er wurde für Dich freigehalten.
Du kannst ja mal den Tüv anschreiben aber Du wirst kaum Geld zurück bekommen
Gute Antwort nur leider Käse
Da ich seit 16 Jahren in einer Fahrschule arbeite und wir immer wieder mal solche Fälle haben, ist meine Antwort die korrekte! Solange keine Prüfung abgelegt wurde, kann man sich das Geld wiederholen .. ohne wenn und aber!
Ich bilde, nur mal so nebenbei, LKW-Fahrer aus
Das kann dir nur der Vertrag beantworten, den du deswegen mit dem TÜV geschlossen hast. Um was genau handelt es sich denn? Prüfung und TÜV sind ein weites Feld.
Es geht einfach um die Prüfungsgebühr der theoretischen Prüfung.
Ja, natürlich ..
Einfach anrufen und das Geld zurück überweisen lassen, ist gar kein Problem.
Max 3 Monate nach der Überweisung danach ist es weg .
Doch, das Geld bekommt man ohne Probleme zurück!