Provisionsrückzahlungen aus Ausbildungsverhältnis?
Hallo Leute,
ich habe meine Tätigkeit als Versicherungskaufmann aufgegeben. Nun tritt dieser an mich heran und fordert Provisionen aus dem Ausbildungsverhältnis zurück.
Ich weiß, dass grundsätzlich eine Rückzahlung geltend ist. Jedoch habe ich keinen Vertrag in dem ausdrücklich darauf hingewiesen wird bekommen und frage mich nun, ob ich diese Provisionen zurückzahlen muss.
Wenn ich zu Beginn meiner Lehre anständig über den ganzen Quatsch informiert gewesen wäre, hätte ich die Ausbildung bei so einem Verein gar nicht gemacht und lieber was "Anständiges" gelernt. Es bringt nur einen Rattenschwanz voll Ärger mit sich.
Ich hoffe ihr versteht, worauf ich hinaus möchte.
Kurzum: Kann ich Provisionsforderungen abweisen, wenn kein Vertrag dazu vereinbart wurde, dass ich diese zurückzahlen muss?
Ps.: Im Ausbildungsvertrag ist solch eine Info auch nicht enthalten gewesen.
Ich freue mich über Rat
4 Antworten
Nun tritt dieser an mich heran und fordert Provisionen aus dem Ausbildungsverhältnis zurück.
Erkläre mir bitte einmal, wie ein Auszubildender Provisionen erhalten kann.
Der Verkauf von Versicherungsverträgen ist während der Ausbildungszeit nicht möglich, da hier die erforderlichen Kenntnisse nicht vorliegen und auch keine Registrierung bei der IHK vorliegen kann.
Dies solltest Du mal der IHK und der BaFin melden.
Es ist eine Unsitte, bereits Azubis zu animieren, Verträge (womöglich im Bekanntenkreis) zu akquirieren. Da der Azubi noch gar keine rechtlich wirksame Anträge aufnehmen darf, ist sowieso der Ausbilder in der Stornohaftung.
Wenn er Geld von dir will, soll er klagen. Dabei wird er auf die Nase fallen.
Vermutlich ist die eine Art Empfehlungsprovisionr. Ich denke aber das es dazu doch einen Vertrag gibt. Oder kannst du dich an jede Unterschrift erinnern.
Debeka ?
Ohne Vertrag wird die Gegenseite schlechte Karten haben.
Ich würde es drauf ankommen lassen und im
Zweifelsfall einen RA aufsuchen .
Provinzial Rheinland bildet gar keine Außendienst-Azubis aus. Der Ausbilder ist der jeweilige Geschäftsstellenleiter.
Dieser ist sich sehr wohl bewusst, dass er vor Gericht keine Chance hat.
(Ich war selbst in dieser Funktion und habe auch einen Azubi zur Prüfung gebracht)
Provinzial Rheinland