Prospeckte Verteilung, Haftung?

3 Antworten

Wenn die Prospektverteiler auf Stundenlohnbasis arbeiten, sind sie Angestellte des Verlages (auch wenn die dort etwas anderes behaupten sollten) Sie sind also durch die Betriebshaftpflicht der Verlagsfirma gedeckt.

Und selbstverständlich unterliegt der Verteiler damit auch der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind abhängig beschäftigt und können diese Tätigkeit auch nicht selbständig ausüben, da sie nur einen Auftraggeber haben.

Wenn das so wäre wie käme denn dann die Post in Deinen Postkasten am Haus? Und wie finden abonnierte Zeitungen den Weg zu Dir?

Es ist kein neues Gesetz. Solche Verteiler durften Privatgrund seit jeher nur mit Erlaubnis betreten.

geheim007b  05.01.2022, 07:54

welches soll das sein? Es gibt ein berechtigtes Interesse, den Briefkasten zu erreichen. Ansonsten dürfte überhaupt keiner mehr ohne Einladung zur klingel gehen wenn die nicht gerade außen ist, der privatgrund beginnt in der Regel nicht an der Tür.

superseegers  05.01.2022, 12:18
@geheim007b

Danke, Daumen hoch.

MindGuru  05.01.2022, 06:38

so wie alle Menschen - sofern das privatgrundstück als solches gekennzeichnet bzw zu erkennen ist (zB Umzäunung)

DerHans  05.01.2022, 13:58
@MindGuru

Das ändert aber nichts daran, dass der Prospektverteiler der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Der ist ganz normaler Arbeitnehmer.

Marckus1987 
Beitragsersteller
 05.01.2022, 07:14

Mit privat Grundstück habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.

Ich meine der Hauseingang und die Briefkästen sind nicht direkt von der Straße erreichbar. Diese sind nur über dem Hinterhof erreichbar und der Zugang ist nicht durch eine bauliche Maßnahme eingeschränkt.