Prospeckte Verteilung, Haftung?
Hallo,
es geht um folgendes: Seit einiger Zeit werden nicht alle kostenlosen Prospeckte zugestellt. Einige werden weiterhin verteilt und einige nicht mehr. Auf meine Mitteilung hin erklärte man mir, dass die Prospekt Verteiler nicht mehr ein privates Grundstück betreten dürfen da diese nicht versichert würden (Angeblich ein neues Gesetz).
Jetzt wollte ich wissen ob die Person die mir das so am Telefon erklärt hat die Wahrheit gesagt hat oder im besten Fall Halbwahrheit. Denn soweit ich es weis bin ich auf dem Weg zur Arbeit, während meiner Arbeit und auf dem Heimweg von Arbeitgeber versichert.
Danke für eure Antworten.
3 Antworten
Wenn die Prospektverteiler auf Stundenlohnbasis arbeiten, sind sie Angestellte des Verlages (auch wenn die dort etwas anderes behaupten sollten) Sie sind also durch die Betriebshaftpflicht der Verlagsfirma gedeckt.
Und selbstverständlich unterliegt der Verteiler damit auch der gesetzlichen Unfallversicherung. Sie sind abhängig beschäftigt und können diese Tätigkeit auch nicht selbständig ausüben, da sie nur einen Auftraggeber haben.
Wenn das so wäre wie käme denn dann die Post in Deinen Postkasten am Haus? Und wie finden abonnierte Zeitungen den Weg zu Dir?
Es ist kein neues Gesetz. Solche Verteiler durften Privatgrund seit jeher nur mit Erlaubnis betreten.
Danke, Daumen hoch.
so wie alle Menschen - sofern das privatgrundstück als solches gekennzeichnet bzw zu erkennen ist (zB Umzäunung)
Das ändert aber nichts daran, dass der Prospektverteiler der gesetzlichen Unfallversicherung unterliegt. Der ist ganz normaler Arbeitnehmer.
Mit privat Grundstück habe ich mich vielleicht nicht richtig ausgedrückt.
Ich meine der Hauseingang und die Briefkästen sind nicht direkt von der Straße erreichbar. Diese sind nur über dem Hinterhof erreichbar und der Zugang ist nicht durch eine bauliche Maßnahme eingeschränkt.
welches soll das sein? Es gibt ein berechtigtes Interesse, den Briefkasten zu erreichen. Ansonsten dürfte überhaupt keiner mehr ohne Einladung zur klingel gehen wenn die nicht gerade außen ist, der privatgrund beginnt in der Regel nicht an der Tür.