Projektassistenz als Freelancer...was ändert sich dabei alles?
Hallo allerseits,
ich habe eine Frage, die womöglich des Öfteren gestellt wurde, allerdings konnte ich keine mich vollständig aufklärende Antwort finden.
Und zwar folgende Situation: Meine Frau arbeitete bisher als Praktikantin in einer Eventagentur. Jetzt wurde ihr mit Ablauf ihres Praktikumsvertrags eine Option geboten, für 4 Monate weiterzuarbeiten - als Freelancer.
Nun stellen sich für uns folgende Fragen: Was wird sich zwingend oder freiwillig ändern müssen (Krankenversicherung...)? Welche weiteren Verpflichtungen geht man mit einer Beschäftigung ein? Wie sieht die steuerliche Seite aus?...und und und... :-)
Wir würden uns sehr darüber freuen, wenn uns jemand hinsichtlich dieser Thematik aufklären kann... :-)
Vielen Dank vorab!
Grüßle
3 Antworten
Hallo,
als Freiberufler zahlt man die Versicherungsbeiträge selber und alleine.
In der gesetzlichen Sozialversicherung werden die Beiträge von den Einnahmen abzüglich der beruflichen Kosten berechnet.
In der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gilt eine Mindesteinnahme von 1969 Euro monatlich und damit ein Mindestbeitrag von 331 Euro monatlich. In besonderen Fällen wird der Betrag auf 1313 Euro bzw. 221 Euro Monatsbeitrag ermäßigt.
Wenn man sich für die PKV entschieden hat, kann man als Selbständiger nie mehr in die GKV zurückkehren.
Entscheidend ist daher nicht, wo es im Moment am günstigsten ist, sondern wie man am besten lebenslang versichert ist. Das heißt, es ist erforderlich alle späteren möglichen Veränderungen mit in den Vergleich einzubeziehen, z.B. "Gründung einer Familie" und Verringerung/Wegfall der Einnahmen.
Auch bei folgenden Änderungen bleibt man in der PKV:
Insolvenz, Arbeitslosigkeit, späteres Studium, Frührente wegen Erwerbsminderung, Altersrentner, Elternzeit/Hausmann, Auszeit wegen Kindererziehung -> in diesen Fällen sind die PKV-Beiträge in unveränderter Höhe weiterzuzahlen.
Ggf. sind zusätzliche Beiträge für Kinder oder den nichtberufstätigen Ehegatten zu zahlen.
Die Beiträge für den nichtberufstätigen Ehegatten werden in der GKV nach der Elternzeit (manchmal auch in der Elternzeit) immer nach der Hälfte der Einnahmen des PKV-Ehegatten berechnet (§ 240 SGB V letzter Absatz).
Für Kinder sind pro Kopf Beiträge zu zahlen (Höhe ist abhängig vom Gesundheitszustand/behindertes Kind?) Die Leistungen für die Kinder sind dann oft auf die Tarife für die Eltern begrenzt. Hier sind unter dem Suchbegriff "PKV" viele Erfahrungen betroffener Eltern vermerkt:
rehakids.de/phpBB2/forum21.html
Bei den Leistungen sollte man neben vielen anderen besonders auf folgende Punkte achten:
• Reha/Kur (z.B. nach Herzinfarkt, Schlaganfall, Krebs, Unfällen ...)
• Hilfsmittel: Katalog der GKV:
db1.rehadat.de/gkv2/Gkv.KHS
Hilfsmittel erreichen schnell 4- und teilweise 5-stellige Beträge.
• Psychotherapie (Anzahl und Erstattungshöhe)
• Heilmittel (z.B. Krankengymnastik, Sprachtherapie, Ergotherapie), z.B. nach Schlaganfall
-> Heilmittelarten und Erstattungshöhe
In der PKV werden Leistungen, soweit sie das medizinisch notwendige Maß nicht übersteigen, erstattet. Was notwendig ist, prüft die Versicherung, wenn man Rechnungen einreicht. Der Leistungserbringer hat aber trotzdem einen Anspruch auf Vergütung. Im Übrigen werden - je nach Tarif - oft nur anerkannte Methoden erstattet.
§5 Absatz 2 und § 4 Absatz 6 PKV-Musterbedingungen:
.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf
Die Gesundheitsfragen im Versicherungsantrag sind zu 100% korrekt zu beantworten (sonst riskiert man den kompletten Versicherungsschutz). Wer seit Jahren ein "Gesundheitstagebuch" führt, ist im Vorteil. Vergessene Kopfschmerzen, Rückenschmerzen, Husten etc. können fatal sein:
.test.de/versicherungen/tests/Formulare-der-Privaten-Krankenversicherer-Diagnose-unklar-1669604-1669862/
Wenn man im Krankheitsfall Probleme mit einem PKV-Unternehmen hat, kann man praktisch nicht mehr wechseln. Jede andere Versicherung wird einen voraussichtlich wegen der Erkrankung ablehnen (oder gravierende Risikozuschläge erheben). In der GKV sind die anderen Krankenkassen verpflichtet, einen aufzunehmen, und man hat ab dem 1. Tag den vollen Leistungsanspruch (ohne Zuschläge).
Vielleicht interessante Links (3x "w" ergänzen"):
focus.de/finanzen/versicherungen/krankenversicherung/tid-5429/krankenversicherung-zehn-irrtuemer-ueber-die-privatenaid52165.html
bundderversicherten.de/app/download/BdV-PKV-Broschuere.pdf
.wdr.de/tv/markt/sendungsbeitraege/2011/1114/00_pkv.jsp
pkv-ombudsmann.de/
(unter Tätigkeitsberichte sind häufige Beschwerden von PKV-Versicherten aufgelistet)
Man kann PKV-Experten auch eine Testfrage stellen: "Kann man nach der Selbständigkeit als Arbeitsloser wieder in die GKV zurück?" Wenn die Antwort "ja" lautet, hat der "Experte" noch den Stand von 2008. Seit 1.1.2009 gilt folgende Regelung:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__5.html-> Absatz 5a
Die Entscheidung hat vermutlich lebenslange Auswirkungen und sollte daher genauso gründlich wie z.B. ein Hauskauf angegangen werden.
Viel Erfolg bei der richtigen Entscheidung!
Gruß
RHW
Auf gut deutsch. Als Freelancer (ich bin auch einer) ändert sich alles
Sie ist mit dieser Aufgabe selbständig. Sprich, Sie muss sich privat versichern (Krankvenversicherung und Pffegeversicherung. Sie muss sich somit auch einen Gewerbeschein besorgen. Demnach ein entsprechendes Gewerbe anmelden.
Alles in allem, keine Ahnung ob sich der Aufwand für 4 Monate lohnt. Das ist derzeit in der Wirtschaft ein Unding Menschen mit Freelancer Aufträgen einzufangen und dann nach Ablauf der Frist wieder vor die Tür zu stellen.
Als Freelancer hat man natürlich auch enorme Vorteile aber man sollte das schon drauf haben mit der Selbständigkeit. Auch muss und sollte ein Steuerberater einkalkuliert werden, Und noch unzählige andere Dinge.
Ich bin schon 8 Jahre als Freelancer unterwegs aber der Anfang und besonders nach den 4 Monaten dann schon heftig.
Vielleicht hilft dieser Link:http://www.teialehrbuch.de/Kostenlose-Kurse/Basiswissen-fuer-Selbststaendige/17616-Freiberufler.html