PRODEFACTO...dreister geht´s nimmer.Man beachte den angeblichen Forderungsbetrag und die Verf.kosten
Sehr geehrter Herr......,
wir haben Sie wiederholt aufgefordert, Ihre Schulden zu begleichen. Bis zum heutigen Tage ist jedoch die Forderung nicht ausgeglichen worden. Nach Rücksprache mit unserer Auftraggeberin, der Firma Axel Springer SE, sehen wir uns leider gezwungen, einen vollstreckbaren, gerichtlichen Titel gegen Sie zu erwirken. Diesen werden wir unmittelbar nach dem Verstreichen der Frist dieses Schreibens beantragen.
Ein gerichtliches Verfahren wäre für Sie mit großen Unannehmlichkeiten und erheblichen Mehrkosten verbunden. Verstehen Sie dieses Schreiben somit als letzte Chance.
Wir haben uns für Sie bei unserer Auftraggeberin eingesetzt und erreicht, dass Sie eine letzte Zahlungsfrist erhalten. Den offenen Gesamtbetrag in Höhe von 135,26 € überweisen Sie bitte umgehend bis zum 19.04.2014 unter Angabe des Aktenzeichens 832000440046 auf unser Konto bei der Volksbank Heilbronn, BLZ 620 901 00, Konto-Nr. 293 151 008.
SWIFT / BIC-Code: GENODES1VHN, IBAN: DE 50 6209 0100 0293 1510 08
Der fällige Betrag setzt sich, wie folgt, zusammen: 5,99 EUR Hauptforderung, 129,27 EUR Verfahrenskosten (Mahnkosten, ggf. Rücklastschriftgebühren und Inkassogebühren) und 0,00 EUR Zinsen.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch in dieser Phase bei der Regulierung. Vorab verweisen wir auf die Entstehung einer erhöhten Gebühr gem. RVG VV 2300 bei dem Abschluss einer Ratenzahlungsvereinbarung oder Stundung von über 30 Tagen in Höhe von einmalig 16,20 EUR.
Sie können uns von Montag bis Freitag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr unter der Telefonnummer 0541/9155-434 oder per E-Mail
4 Antworten
Wenn die Hauptforderung rechtens ist: überweise 5,99 plus 10 Euro Mahnpauschale plus 10 Euro Rücklastschriftgebühr an das Konto von Axel Springer. Anschließend teilst Du dem Inkassobüro schriftlich mit, dass die Hauptforderung plus Mahnpauschale an den Gläubiger erstattet wurde, und dass Du darüber hinaus die Erstattung von Inkassokosten aufgrund eines Verstoßes gegen die Schadensminderungspflicht sowie aufgrund der willkürlichen Kostenüberhöhung ablehnst.
Danach kriegst Du möglicherweise noch weiteres Mahngedönse, was Du aber ignorieren darfst. Sollten die es tatsächlich mit dem gerichtlichen Mahnbescheid probieren (gelber Brief vom Amtsgericht): dann auf dem beigefügten Formular den "Widerspruch... insgesamt" ankreuzen, Begründung ist nicht notwendig, unterschreiben und innerhalb 14 Tagen ans Gericht zurückschicken. Anschließend ist das weitere Mahnverfahren blockiert, die können dann nicht den Gerichtsvollzieher schicken. Wenn die dann noch was wollen, können sie ja klagen.
Erfahrungsgemäß sind Klagen von Inkassobüros wegen der Inkassokosten extrem selten. Besonders in diesem Fall hier dürfte das für das Inkassobüro aussichtskos sein, denn die Mahnkosten und Inkassogebühren sind a) nicht aufgeschlüsselt und b) völlig überzogen. Gerichtlich so nie durchsetzbar.
und was ist daran jetzt schlim bzw wo liegt deine Frage??????
Wenn man eine Rechnug nicht zahlt entstehen Gebühren und co .die in den meisten fällen um ein viuelfaches höher sind als die eigentliche Forderung..
bezahl deine Schulden und hör auf dich im Inet auch noch darüber zu beschweren das du scheinbar keine Zahlungsmoral hast
Was!!!!!!!!!!! Bezahlen bevor noch mehr kosten Entstehen?
Doch nicht die Inkasso Prodefacto!!!!!!
Unter dieser Firma Inkasso beschäftigen sich Leuten die Angst machen möchten, die Arbeiten für andere Betrüger Firma wie die ICB Information Center Bau, dies Schließen Verträge mit Firmen und dann versuchen Sie Ab zu zocken, ( wer schwach ist, ist Verloren ) und Mann kommt nicht mehr raus, zumindest sagen sie, aber kein Angst haben, wegen sowas machen sich die Sc...... sowieso die Hände nicht schmutzig, dass Grösste Problem steht vor mir mit dieser Sc..... von ICB Info. Ce. Bau, Sie haben mein Vertrag Verlängert Obwohl wir es Gekündigt haben, und Sie haben es Gewusst gleich nach dem Vertrag an, dass es Ihre Schwachsinnige Information nicht bringen, und trotzdem wiederholte Rückwirkende Kündigung, möchte sie mich mit aller mitteln Abzocken, aber ich werde Kämpfen bis zum meinen letzen Cent.
Nun was möchtest du hören wenn die Hauptforderung berechtigt ist musst du zahlen.
Es ist vollkommen normal das inkassogebühren locker 100 Euro werden können
Anrufen Raten vereinbaren
Mtl 10.00 Euro sind besser wie nix auch wenn sie die nicht annehmen wollen einfach überweisen ist besser als nix
Das setzt sich leicht zusammen Z.B. Hauptforderung 5.00 Rücklastschrift 2 x 15.00 inkl. Bearbeitung Mahnkosten 10.00 Inkasso Adressfindung 35.00 Inkassokosten 50.00 Zinsen 7.50
Und so weiter
Bei einem Mahnbescheid kommen nochmals kosten dazu sollte es zu einer Verhandlung kommen kostet der Gegenanwalt Geld und das Gericht bekommt eine Gebühr
Es wird allso immer teurer
Besser ist zahlen
Adressfindung 15 Euro gibt es schon mal gleich gar nicht. Das ist nur dann zu ersetzen, wenn der Schuldner unbekannt verzogen ist. Und nicht "einfach so".
Zudem urteilen inzwischen sehr viele Amtsgerichte äußerst inkasso-unfreundlich und argumentieren, dass die Beauftragung eines externen Dienstleisters eine unnötige Generierung zusätzlicher Kosten darstellt, die vom Schuldner nicht zu erstatten sind. Es endet dann regelmäßig mit einer zulässigen Mahnpauschale von rund 10 Euro. Mehr gibt es nicht.
Adressfindung ist immer dann berechtigt wenn Daten für den Mahnbescheid fehlen das macht das Inkassobüro
Unser Sohn hat das ganze durch aus 5.00 Euro wurden dann inkl. Titel etwas über 300 Euro
Traurig aber wahr
Also da die Hauptforderung ja unstrittig ist ist Ratenzahlung immer noch das beste
Nein, das ist so nicht normal, vor allem nicht bei einer lächerlichen Hauptforderung von ca. 5 Euro plus Rücklastschriftgebühr.
Die Inkassokosten sind völlig überzogen und sind so vor Gericht niemals durchsetzbar.