Probleme mit Makler, hält sich nicht an Absprachen
Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Wir haben unsere Mietwohnung Anfang Oktober zum 31.12.2010 gekündigt und sind am 20.10.2010 bereits ausgezogen. Am Tag nach unserer Kündigung hat der Vermieter einen Makler zur Neuvermietung beauftragt. Der Makler hat uns Besichtigungstermine vorgegeben, die wir immer möglich gemacht haben (sogar am Umzugstag hat er Mittag und Abends jeweils einen Termin zur Besichtigung bekommen). Unsere Vorgabe war, dass die WOhnung ab 01.11.2010 vermietet werden soll, dem Vermieter ist das egal, lediglich spätestens zum 01.01.2011.
Der Makler hat uns versprochen, dass er die Wohnung innerhalb von maximal 1,5 Wochen zum 01.11.2010 vermieten kann. (Was auch kein Problem sein sollte, die Wohnung liegt in einem besten Stadtteile in München, EG, mit Garten und Terasse, erst 12 Jahre alt).
Nun ist die Wohnung vermietet, allerdings erst ab 01.01.2011. Das war so nicht besprochen, auch beim jetzigen neuen Mieter wurde während der Besichtigung noch gesagt, dass die Wohnung ab 01.01.2011 vermietet wird. Das kostet uns nun 2 Monatsmieten, was bei Münchner Mieten schon einen größeren Betrag ausmacht.
Kann ich den Makler irgendwie belangen? Er hatte nicht mal den Anstand uns persönlich anzurufen, er hat seine Sekretärin bei uns anrufen lassen.
Vielen Dank schon mal für Eure Hilfe.
Gruß,
bestsecret
14 Antworten
Geht in der Zeit, für die ihr noch Miete zahlt, ab und zu am Haus vorbei und schaut, ob die neuen Mieter nicht schon früher eingezogen sind oder der Vermieter diese Zeit für gründliche Renovierung nutzt. In beiden Fällen braucht ihr keine Miete mehr zahlen, weil ihr das gemietete Objekt nicht einmal mehr theoretisch nutzen könnt.
Da habt ihr ein kompliziertes 3-Ecks-Konstrukt.. Der Makler hat eigentlich keinen Vertrag mit euch, sondern mit dem Vermieter. Der Vermieter will ab 1.1. einen neuen Mieter, da er sonst Mietausfälle hätte. Ihr habt weder den Makler beauftragt noch habt ihr mit dem Vermieter eine schriftliche Absprache, früher aus dem Mietvertrag entlassen zu werden. Eigentlich hättet ihr ihm jetzt Nachmieter präsentieren müssen, von denen er sich dann neue hätte aussuchen können (nicht müssen). Der Makler hat nur im Interesse des Vermieters gehandelt, nicht in eurem. Wenn ihr mit dem Makler keine schriftliche Absprache nachweisen könnt oder zumindest Zeugen für seine Zusage habt, ist es rechtlich schwierig, da etwas zu machen (scheint der Makler auch zu wissen).
Vielleicht könnt ihr wenigstens mit den neuen Mietern noch einen Deal machen, dass sie 1 Monat früher in die Wohnung können und eich eine MM zahlen?
Habt ihr eine schriftliche Zusage vom Vermieter oder Makler über diese Themen? Wenn nicht, schon Pech.
Nein, da kannst du nichts machen. Du bist Mieter bis zum 31.12. und bis dahin zahlst du auch. Allerdings ist die Wohnung bis dahin auch in deinem Besitz - spätestens wenn der Vermieter oder Nachmieter hinein will, um zu renovieren, kannst du das verweigern oder ein Entgegenkommen bei der Miete verlangen. Anders sieht es aus, wenn du die Schlüssel bereits abgegeben hast - in dem Fall verlang sie sofort zurück.
Naja recht kritisch. Da ihr ja durch euren MV so oder so bis 01/01/2011 Mieter seid. Ich glaube nicht das du den Makler belangen kannst. Wenn ich mich recht erinnere gabs im Jahre 2005/2006 eine ähnlichen Fall in Biberach an der Riß und da hat der Mieter kein recht bekommen. Grund hierfür: Vertraglich ist er Mieter bis die 3 Monate abgelaufen sind.
Rede mal mit dem VM und dem neuen Mieter!