Probezeit mit 26?
Hallo Leute,
ich habe vor kurzem meinen Autoführerschein gemacht.
Mein Fahrlehrer meinte, ich habe keine Probezeit, weil ich schon über 25 bin.
Stimmt das?Oder habe ich da was falsch verstanden?Googeln hat nix gebracht.Danke schön...
7 Antworten
Davon steht nichts im Gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__2a.html
Denke das gilt für alle. Warum auch nicht?
Die Probezeit für Fahranfänger beginnt mit dem Datum der Fahrerlaubnis-Ersterteilung und dauert 2 Jahre. Sie gilt für alle Fahranfänger, unabhängig von ihrem Lebensalter.
Es sei denn, Du hattest schon vorher einen Führerschein (bspw. Motorrad), denn es gilt immer nur die Probezeit beim Ersterwerb eines Führerscheins.
Bei erstmaliger Erteilung einer Fahrerlaubnis (außer der Klassen M, S, L und T) beginnt deine Probezeit, dein Alter spielt dabei keine Rolle, auch wenn du mit 65 erstmalig eine Fahrerlaubnis erteilt bekommst, hast du eine Probezeit von 2 Jahren.
http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/BJNR198000010.html#BJNR198000010BJNG000800000
Das stimmt nicht , Du hast genauso 2 Jahre Probezeit wie jeder 18 Jährige, es sei denn Du hast schon 2 Jahre einen A / A1 od. so.
Hast du schon Motorrad oder so davor gemacht? Ich glaub dadurch kann sie verkürzt werden. Aber Probezeit hat sonst auch jemand der mit 50 seinen Führerschein macht.
ich denke auch es ist schon ein unterschied ob man mit 17 seinen schein macht oder mit 50..
Klar mit 17 nimmst du bis zum 18. Geburtstag am begleiteten Fahren teil^^
Ansonsten gibt es keine Unterschiede, außer das für den 17 jährigen bis zum 21. Geburtstag die Null Promille Grenze gilt, und für den 50 jährigen bereits nach Ablauf der Probezeit dies nicht mehr gilt.
Ich mache ihn auch gerade und bin 25, habe auch Probezeit, also wohl unwahrscheinlich das du es nicht musst, außer dein Fahrlehrer ist ne Frau und du hast mit ihr geschlafen:)
na is ja jetzt auch egal..ich frage ihn nochmal und gut ist,,,,is ja nett dass alle mir die gesetze schicken aber so richtig ist meine frage noch nicht beantwortet..weil wie gesagt vielleicht hatte es nix mit der probezeit zu tun aber irgendwas war anders..aber ich frage ihn nochmal...und mein fahrlehrer war ein mann und ich eine frau und keiner hat mit irgendwem geschlafen :)
is ja nett dass alle mir die gesetze schicken aber so richtig ist meine frage noch nicht beantwortet...
...doch deine Frage ist beantwortet, es nichts anders als das hier erwähnte !
.aber ich frage ihn nochmal..
Ja mach dies, er kann dir aber nichts anderes sagen wie hier bereits erwähnt.
oh oh:-) war wohl nicht die richtige antwort bei die man hören wollte :)
nee habe ich nicht...aber ich bin mir sicher irgendwas ist anders weil ich ihn halt mit über 25 gemacht habe..na ich werde ihn nochmal anrufen...ich denke auch es ist schon ein unterschied ob man mit 17 seinen schein macht oder mit 50...und wenn ich probezeit habe ist es auch nicht weiter schlimm...wollte es nur mal wissen :)