Probezeit mit 26?

7 Antworten

Die Probezeit für Fahranfänger beginnt mit dem Datum der Fahrerlaubnis-Ersterteilung und dauert 2 Jahre. Sie gilt für alle Fahranfänger, unabhängig von ihrem Lebensalter.

Es sei denn, Du hattest schon vorher einen Führerschein (bspw. Motorrad), denn es gilt immer nur die Probezeit beim Ersterwerb eines Führerscheins.

Das stimmt nicht , Du hast genauso 2 Jahre Probezeit wie jeder 18 Jährige, es sei denn Du hast schon 2 Jahre einen A / A1 od. so.

Hast du schon Motorrad oder so davor gemacht? Ich glaub dadurch kann sie verkürzt werden. Aber Probezeit hat sonst auch jemand der mit 50 seinen Führerschein macht.

Schokolinschen 
Beitragsersteller
 04.09.2011, 23:45

nee habe ich nicht...aber ich bin mir sicher irgendwas ist anders weil ich ihn halt mit über 25 gemacht habe..na ich werde ihn nochmal anrufen...ich denke auch es ist schon ein unterschied ob man mit 17 seinen schein macht oder mit 50...und wenn ich probezeit habe ist es auch nicht weiter schlimm...wollte es nur mal wissen :)

Leon97531  04.09.2011, 23:49
@Schokolinschen

ich denke auch es ist schon ein unterschied ob man mit 17 seinen schein macht oder mit 50..

Klar mit 17 nimmst du bis zum 18. Geburtstag am begleiteten Fahren teil^^

Ansonsten gibt es keine Unterschiede, außer das für den 17 jährigen bis zum 21. Geburtstag die Null Promille Grenze gilt, und für den 50 jährigen bereits nach Ablauf der Probezeit dies nicht mehr gilt.

Kathrin1708  04.09.2011, 23:51
@Leon97531

Ich mache ihn auch gerade und bin 25, habe auch Probezeit, also wohl unwahrscheinlich das du es nicht musst, außer dein Fahrlehrer ist ne Frau und du hast mit ihr geschlafen:)

Schokolinschen 
Beitragsersteller
 04.09.2011, 23:56
@Kathrin1708

na is ja jetzt auch egal..ich frage ihn nochmal und gut ist,,,,is ja nett dass alle mir die gesetze schicken aber so richtig ist meine frage noch nicht beantwortet..weil wie gesagt vielleicht hatte es nix mit der probezeit zu tun aber irgendwas war anders..aber ich frage ihn nochmal...und mein fahrlehrer war ein mann und ich eine frau und keiner hat mit irgendwem geschlafen :)

Leon97531  05.09.2011, 00:03
@Schokolinschen

is ja nett dass alle mir die gesetze schicken aber so richtig ist meine frage noch nicht beantwortet...

...doch deine Frage ist beantwortet, es nichts anders als das hier erwähnte !

.aber ich frage ihn nochmal..

Ja mach dies, er kann dir aber nichts anderes sagen wie hier bereits erwähnt.

Kathrin1708  05.09.2011, 00:10
@Leon97531

oh oh:-) war wohl nicht die richtige antwort bei die man hören wollte :)