privatinsolvenz heiraten und steuerklasse wechseln

5 Antworten

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Du kannst die Steuerklasse wählen die Du willst. Nachdem Deine Frau allerdings eigenes Einkommen in ausreichender Höhe hat, kannst Du hinsichtlich des pfandfreien Betrages so gestellt werden, als würdest Du Deiner Ehefrau gegenüber nicht unterhaltsverpflichtet sein; d.h. bei der Berechnung des pfändbaren Betrages nach der Tabelle zu § 850 c ZPO bleibt Deine Frau als unterhaltsberechtigte Person unberücksichtigt. Das hat einen guten Grund. Deine Frau hat soviel eigenes Einkommen dass sie pfändungsrechtlich nicht auf Dein Einkommen angewiesen ist. Was anderes wäre es, wenn Du heiratest und Deine Frau ist z.B. infolge Entbindung und Kinderversorgung nicht berufstätig. Auch wenn Du somit in die Klasse 5 wechselst, wirst Du so behandelt wie vorher.

Deine Frau hat natürlich mit Deinen Schulden nichts zu tun; sie haftet dafür natürlich nicht mit.

ahnne 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 10:57

vielen dank für die antwort. dann brauche ich auch keine gütertrennung oder ?

Guppy194  02.02.2012, 11:03
@ahnne

nach meiner Ansicht nicht unbedingt; die Vereinbarung von Gtrennung hat natürlich auch Vorteile (klare vermögensrechtliche Trennung); was für Dich im Einzelfall gut ist, solltest Du mit einem Steuerberater besprechen. Diese "paar Euronen" Gebühren bringen Dir Klarheit und Sicherheit für Deine individuelle Entscheidung.

Als wichtigstes wwürde ich einen Ehevertrag ansehen. Ansonsten würde ich bei dann zwangsläufig IV bleiben, denn der Unterschied zwischen 1500 und 1700 € netto ist nicht so gravierend, als dass sich lohnt mit dem Inso.-Verwalter Ärger zu provozieren. Denn Der muss die Gläubiger im Vorrang sehen. Als letztes wäre, was sich aus Ehevertrag ergäbe, getrennte Steuererklärungen ab zu geben.

Ich rate dir ebenfalls zur Gütertrennung, mach dich darüber schlau, sonst wird deine Braut auch zur Kasse gebeten. Steuerklasse würde ich 4,4 nehmen, die 3,5 lohnt sich nur, wenn einer von euch extrem weniger verdient, aber ihr verdient doch beide im Ungefähren eins. Ist das damals bei dir öffentlich bekannt gegeben worden mit der PI? Möcht ich nur mal wissen, weil es einen guten Freund von mir auch erwischt hat.

ahnne 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 10:38

ich meine es wurde nur im net veröffentlicht aber so genau weiss ich es nicht. würde sie etwa mit dafür haften für die schulden die hatte ich ja schon vorher gemacht?

colli1282  02.02.2012, 10:41
@ahnne

Ich glaube ja, ihr werdet dann ja als Einheit gewertet. Also, informiere dich über Gütertrennung, rat ich dir dringend.

ahnne 
Beitragsersteller
 02.02.2012, 10:42
@colli1282

werde ich machen danke für dein antwort

an euer Stelle würde ich dringend zur Gütertrennung raten!!!

Bei einer herkömmlichen Heirat gelangt man automatisch erst einmal in eine Zugewinngemeinschaft was gerade in einem solchen fall nicht gerade von Vorteil (insbesondere für deine zukünftliche Frau) wäre.

Reden Sie mit Ihrem Insolvenzverwalter, der wird dafür bezahlt, dass er Sie richtig berät und gleichtzeitg die Interessen der Gläubiger quotal schützt. Eine Schlechterstellung Ihrer Gläubiger während des laufenden Verfahrens könnte durchaus die Versagung der Restschuldb efreiung nach sich ziehen; die durch staatlich legitimierten Gläubigerbetrug geprellten Gläubiger wird es freuen!

Guppy194  02.02.2012, 10:51

Der Wechsel der StKlasse hilft ihm nichts, da er pfändungsrechtlich so gestellt wird, als wäre er seiner Frau nicht zu Unterhalt verpflichtet. Der Wechsel in eine "günstigere" Steuerklasse ist hier nur auf dem Papier möglich und hinsichtlich seiner Gläubiger unbeachtlich.