Privathaftpflicht kann man die fiktiv abrechnen?
Hallo,
meine Haftpflichtversicherung muß für einen Schaden aufkommen. Die Geschädigte möchte den schaden aber nicht reparieren lassen und würde den also gerne fiktiv abrechnen. Geht das bei einem Privathaftpflichtschaden? Es geht um eine kaputte Tür.
6 Antworten
Melde den Schaden unbedingt bei deiner Versicherung. Ob die dann einen Sachverständigen schickt oder nicht ist deren Bier. Dann kannst du auch einen "Kostenvoranschlag" einreichen. Das dürfte genügen. Ob der Schaden ohne Rechnung reguliert wird hängt von der Versich.-Gesellschaft ab. Die eine zahlt anstandslos - die andere will unbedingt eine Rechnung. Auf diese beschriebene Weise unterläuft dir auf keinen Fall ein Versicherungsbetrug.
Jetzt mal langsam. Dein Kind hat den Schaden verursacht, sagst du. Wie alt ist denn das Kind? Wenn es unter 7 Jahre alt (aber nur dann!!) ist bleiben die Geschädigten auf dem Schaden sitzen. Es sei denn die Versich.-Gesellschaft reguliert den Schaden kulanzhalber oder es ist in den Versicherungsbedingungen festgehalten. Kinder unter 7 Jahren sind für Schäden, die sie anrichten, nicht haftbar.
Falls das Kind älter ist als 7 Jahre kann der Geschädigte, da er als Tischler ja vom Fach ist, den Zeitaufwand angeben, dann wird ihm (hoffentlich !!) eine Pauschale vergütet. Ich weiß allerdings nicht wie hoch die ist. Ich hatte selber mal einen Wasserschaden in meiner Wohnung, den ich selbst behoben habe. Ich habe damals auch ohne Rechnung von der Versicherung einen Betrag überwiesen bekommen. Weiß aber nicht mehr, wieviel das war. Du siehst, es geht auch so.
Danke für das Sternchen - ich hoffe, dass meine Antwort erfolgreich war.
Zumindest beim Auto ist es so, dass kein Zwang besteht, den Schaden auch beheben zu lassen. Voraussetzung für die Regulierung ist, der Versicherung den Schadenwert mitzuteilen (da spielt ja gelegentlich auch der Zeitwert des beschädigten Gegenstands mit hinein -- gerade bei der fiktiven Abrechnung bekommt man dann evtl. nur das, was der Gegenstand noch wert ist und nicht die vollen Ersatzkosten), aber ob das ein Sachverständiger sehen muss und ob Deine Versicherung vielleicht ihren eigenen dort hinsenden will, musst Du Deinen Sachbearbeiter selbst fragen -- die sind in der Regel sehr hilfsbereit und kompetent bei solchen Alltagsfällen. Aber auch sehr gewieft, versucht da kein krummes Ding.
Das ist eigentlich gängige Praxis. Auch wennd er Schaden nicht behoben wird, wird allerdings eine eventuelle Wertminderung verrechnet.
also darf man das?
Damit dir nicht Versicherungsbetrug unterstellt werden kann, würde ich einfach die Versicherung anrufen, nachfragen.
Du willst Geld für einen Schaden, den du nicht regulieren musst? Fällt das nicht unter Betrug?
ich will das geld nicht, sonder die geschädigte. der gutachter sagte das man es nicht machen lassen muß wenns einen nicht stört, aber das geld steht einem ja zu. keine ahnung. bei einem auto geht das ja auch.
Der schaden ist gemeldet, der sachverständige war auch schon da und macht jetzt das gutachten. er wurde von der verischerung geschickt. es sind zwei beuelen in der tür die die geschädgten soweit nicht stören, aber da es mein kind war habe ich den schaden gemeldet. was sie mit dem geld macht interessiert mich ja nicht. ihr mann ist tischler und kann es selbst wenn sie wollte reparieren, aber da gibts dann ja keine rechnung ?!