Privaten email verkehr kopieren und weitergeben strafbar?

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Rechlich gesehen ist das erlaubt. Verletzung des Briefgeheimnisses nach §202 StGB greift nicht, da a) Emails u.ä. nicht als "verschlossene" Sendungen gelten und b) das nur für den Übertragungsweg gilt, nicht aber für den Empfänger (Analog: Urlaubspostkarten darf man ja auch rumzeigen).

Ein Verstoß gegen das Urheberrechtsgesetz liegt auch nicht vor, da mangels Schöpfungshöhe (vgl. §2 UrhG) kein Urheberrecht entsteht.

Ob Du aber weiter mit dieser nicht vertrauenswürdigen Person kommunizieren möchtest, liegt natürlich bei Dir.

skyfly71  19.05.2011, 09:25

DH! Genau so

Juka1991  14.01.2013, 22:36
@skyfly71

Laut diesem Artikel ist es ein Verstoß gegen das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders. Also der Weitergabe von Daten an Dritte. Gegen Anonymisierung der Inhalte wirkt das nicht. D. h. falls man aus dem Inhalt nicht auf den Absender schließen kann (im Privatbereich) ist eine weitergabe ohne Probleme möglich. Andere Rechtsvorschriften wie erwähnt bleiben unberührt.

Zitat: "Eine weitere Grenze wird der Ausschlachtung fremder Post durch das Allgemeine Persönlichkeitsrecht des Absenders und – sofern die fehlgeleitete Mail geschäftliche Belange eines Unternehmens berührt – unter Umständen auch durch das „Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb“ gesetzt [5]. Bei diesen Rechten handelt es sich um „sonstige Rechte“ im Sinne von Paragraf 823 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB), und ihre Verletzung löst Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche sowie gegebenenfalls auch einen Schadenersatzanspruch aus [6]. "

Quelle: http://www.heise.de/ct/artikel/Verraten-und-verkauft-291550.html

Also strafrechtlich nein, zivilrechtlich unter Umständen.... Wichtig dabei ist auch zu Wissen, dass man den Empfänger auf die Vertraulichkeit hinweisen sollte, dass es zu keinen Missverständnissen kommt. Und ob das über ein E-Mail-System oder über ein soziales Netzwerk ausgetauscht wird ist wahrscheinlich irrelevant.... Und ob diese E-Mail "fehlgeleitet" oder absichtlich weitergeleitet wurde ist auch irrelevant, weil man von "Allgemeinem Persönlichkeitsrecht" spricht und das sehr weit gefasst ist und ob das erfolgversprechend ist sei auch dahingestellt....

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Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung! Alle Angaben ohne Gewähr!

Mein Fall ist wohl etwas anders gelagert. Also ein verstorbener gemeinsamer Freund hat vor seinem Tod einer anderen seiner Freundinnen sein Passwort gegeben. Ich ging zunächst davon aus, er wollte, dass die Dame alle User dieses Kommunikationssstems über sein Ableben informiert, was sie auch getan hat. Aber jene Dame hat dann auch sehr persönliche Mails gelesen und "interpretiert" und mich mit ihren "Interpretationen" konfrontiert. Ich denke, das ist ein starker Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, aber sie insistiert nun darauf, er habe gewollt, dass sie alles lese, damit sie wisse, was gewesen war. Abgesehen davon, dass ihre "Interpretationen" Fehlinterpretationen waren, denke ich, dass solch private Mails nicht einseitig weiter gegeben werden sollten ohne das Einverständnis des anderen. Ich kann nun nicht mehr nachvollziehen, ob er ihr wirklich diese Erlaubnis gegeben hat, fühle mich aber in meinen Persönlichkeitsrechten verletzt.

Ich glaube nicht, dass wir die selbe Person kennen, klingt anders. Aber wer auch immer private Mails liest, begeht Vertrauensbruch. Also ich finde auch, private Emails zu lesen, ist wie das Aufreißen eines Briefumschlages, um an Informationen zu kommen. Die Dame, von der ich schrieb. hat in ihrem Profil stehen: "Ich glaube, ich kann gut zuhören." Ich wüsste nicht, dass der verstorbene Freund, mit dem ich damals schrieb, mir gegenüber jemals Vertrauensbruch begangen hat. Ich kann es jetzt nicht beurteilen, ob er aufgrund seiner fortgeschritten Krankheit nicht mehr abschätzen konnte, was passieren kann, wenn er sein PW weitergibt, kann mir einfach nur vorstellen, er wollte nicht grußlos aus der Welt gehen.

Mir ist ähnliches passiert! (Kennen wir die selbe Person?), allerdings war hier der "Übertragungsweg" ein anderer. Ich habe mit einer-wie ich dachte-Freundin hautpsächlich Dinge über unsere Partner und deren Freundeskreis ausgetauscht. Sie hatte sich aber auf dem Computer nicht ausgeloggt, er kam nachts nach Hause und hat sie ausspioniert. D.h. ihr Account war zwar sichtbar, aber sie hatte die Nachrichten ja nicht offen gelassen, das Icon hatte selbst angeklickt (und hier sehe ich übrigens den Unterschied, für mich ist das eindeutig das "Aufreißen eines Briefumschlages im privaten Postkasten der Frau).

Wie sieht es also in diesem Fall aus?

Es ging hier übrigens um Drogen, und die Behauptungen, die ich aufgestellt habe, sind alle nicht gelogen......also verstehe ich nicht, wieso es sich hier um Verleumdung handeln sollte....

Nun ja, ich habe jedenfalls draus gelernt und vertraue niemandem mehr irgendetwas schriftlich an ;-)

Lg

nun, das nenne ich vertrauensbruch.

der kontakt mit der betreffenden person hätte ein sofortiges ende