GRundstückskaufvertrag verloren - wo bekomme ich eine Kopie her?

6 Antworten

das könnte nur noch das Grundbuchamt Deiner Gemeinde haben, wenn alles legal abgelaufen ist, dann wurde dieser Verkauf dem Grundbuchamt auch gemeldet.

bashira83 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 14:44

das war auch mein Gedanke. im Grundbuch steht ein Eigentümer drin. Aber muss dann das Grundbuchamt auch den Vertrag haben. Kann es auch sein, dass eine Benachrichtigung vom damaligen Notar ausreicht, um einen Grundbucheintrag vornehmen zulassen. Es ist echt verzwickt. Der Kaufvertrag ist sehr wichtig grad und der ist einfach nicht auffindbar - verhext :(

Müssen sone Verträge nicht auch irgendwo anders abgelegt werden, gerade beim Grundstückskauf? Es geht hier um meine Eltern, das heißt, es liegt schon n Weile zurück. Deswegen frage ich so doof...

Einige Antworten passen schon ganz gut, ich möchte nur noch etwas konkretisieren. Folgende Stellen dürften Abschriften oder zumindest Teilabschriften haben:

  1. Notariat auf jeden Fall, und wie bereits angeführt, MUSS der Notar reagieren. Tut er das nicht, so ist eine Beschwerde bei der Notarkammer fällig, die machen dem schon Beine, egal was für ein komischer Mensch er ist.
  2. Gutachterausschuss der Stadt
  3. Grundbuchamt ist ebenfalls richtig. Es gibt zu jedem Grundstück nämlich nicht nur das Grundbuch, sondern dazu gehörig auch die Grundakte, in welcher die zugrunde liegenden Verträge archiviert werden.
  4. Liegenschaftsamt der Stadt, da die Stadt bei jedem Kaufvertrag auf ihr Vorkaufsrecht formell verzichten muss und dazu eine Abschrift des Vertrages zur Prüfung erhält.

Normalerweise muss auf einem der oben benannten Wege auch ein paar Jahre später noch eine Ausfertigung des Vertrages aufzutreiben sein.

Normalerweise wird ja ein Immobilien-/Grundstückskauf von einem Notar beurkundet. Dieser hat bestimmt auch noch eine Ausfertigung der Kaufurkunde. Ansonsten kann vielleicht das Grundbuchamt weiterhelfen, denn dort werden alle Käufe/Verkäufe ebenfalls hinterlegt, soweit ich weiß.

Das Grundbuchamt muss eine Ausfertigung davon haben. Eine Kopie wird aber je nach Aufwand teuer, da du sie ja als Originalersatz beglaubigt brauchst.

Notar und/oder Grundbuchamt oder Verkäufer

bashira83 
Beitragsersteller
 22.05.2013, 14:54

Notar reagiert nicht - haben das schon versucht.. alles sehr komische Menschen.. ist damals n Menge schiefgelaufen.. war 1995 - also Grundbuchamt.. der Preis ist mitlerweile egal... Hauptsache wir kommen irgendwie da ran....

Seehausen  22.05.2013, 15:17
@bashira83

Notar muss reagieren; ist dem nur lästig. Er ist zur Archivierung der Verträge verpflichtet und muss sie sogar nach Aufgabe seines Büros an die Justizarchive abgeben.