private kv fordert geld zurück
Hallo ihr Lieben, im Dezember 2012 hat mein Mann sich einvernehmlich von der Firma in der er gearbeitet hat getrennt. Er hat sechs Monate sein Gehalt weiter bezogen und ist in dieser Zeit krank geworden. Da er privat krankenversichert ist hat die pkv anstandslos bezahlt. Da mein Mann auch eine Berufsunfähigkeit Versicherung hat , musste auch diese informiert werden. Jetzt hat er von der BuV Bescheid bekommen, dass diese die Rente in Höhe von 700 Euro montl. RÜCKWIRKEND übernimmt. Super, denn nun fordert die PKV die gasammt bezahlte Summe von zig-tausend Euro zurück. Wie kommen wir da wieder raus?
5 Antworten
Wenn die BuV rückwirkend zahlt, kommt ja der Betrag wieder rein.
Sollte sich der Betrag nicht gegenrechnen, solltet Ihr die pKV kontaktieren. Evtl. gibt es einen Ausgleich, den Ihr ggf. auch in Raten zahlen könnt.
Hallo,
maßgebend ist das Kleingedruckte des PKV-Vertrage. Wie lange wird das Krankentagegeld gezahlt? Was ist bei Eintritt von Berufsunfähigkeit? Da es um Privatrecht geht, sind die Regelungen des unterschriebenen Vertrages maßgebend. Es gibt da keine gesetzlichen Vorgaben. § 50 SGB V gilt nicht.
nur zur Info: Bei gesetzlichen Krankenkassen hätte die gesetzliche Rentenversicherung die Erwerbsminderungrente direkt an die gesetzliche Krankenkasse gezahlt und der übersteigende Betrag wäre dem Versicherten verblieben. § 50 SGB V
Gruß
RHW
Die klinik wurde nach Aufforderung der pkv aufgesucht. Die bu bestand bereit vor der pkv. Rentenansprüche werden zur Zeit nicht geprüft.
Wenn der Aufenthalt in der psychosomatischen Klinik von der Rentenversicherung bezahlt wurde, bei der Rentenversicherung einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen (je nach Jahrgang kann auch ein Anspruch auf BU-Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bestehen). in bestimmten Fällen kann die Rentenversicherung den damaligen Rehaantrag in einen Rentenantrag umdeuten.
Auch wenn das alles nicht zutrifft, kann ein EM-Rentenantrag bei der Rentenversicherung sinnvoll sein.
Das Problem ist, dass beim Abschluss der Krankentagegeldversicherung diese nicht mit den Bestimmungen der BU-Versicherung abgeglichen wurde. Durch die unterschiedlichen Klauseln der beiden Versicherungen ist hier eine Versicherungslücke entstanden. Gibt es im Beratungsprotokoll für den Abschluss der PKV-Versicherung hierzu ggf. Aussagen?
Manchmal kann diese Stelle vermitteln:
.pkv-ombudsmann.de/
Hallo RHWWW. Der Kllinikaufenthalt wurde vonder privaten RV veranlasst und bezahlt.Unser Versicherungsmann versucht morgen noch etwas zu klären, aber sorry, da glaub ich nicht dran.Er hätte una schon zu Vertragsbeginn darauf hinweisen müssen, dass nicht beide Versicherungen zu tragen kommen. Unser Rechtsanwalt sieht auch keine Chance da etwas zu machen und trotzdem bin ich sehr gerührt, dass es Menschen gibt, die sich Gedanke um andere machen. Dafür meinen großen Dank!
Gern geschehen!
Ich sehe beim PKV-Ombudssmann auch nur geringe Chancen. Aber bei der Summe würde ich auch Wege mit geringen Erfolgsaussichten gehen. Falls der damalige "Versicherungsmann" in der Beratung einen Fehler gemacht hat, kann ggf. auch dessen Berufshaftpflichtversicherung greifen.
Danke für eure Antworten. Folgendes: Mein Mann wird im Mai 2013 krank. PKV zahlt. Er denkt, ich kann bald wieder arbeiten. Die Ärzte sehen das anders und schicken ihn in eine psychosomatische Klinik. Da ist er 8 Wochen und erkennt: arbeitet geht nicht und beantragtdie BU. Die zahlt rückwirkend vom ersten Tag der Krankschreibung. Das bedeutet, ihm steht das Geld der pkv nicht zu. Von der BU bekommen wir 11. 000 Euro. Zurückzahlen an die pkv müssen wir 60000 Euro. Ich habe heute mit der BU telefoniert und sie drum gebeten, doch erst ab dem Antragstag zu bezahlen, sprich Mai 2014. Keine Chance. Sie zahlen rückwirkend. Was ich nicht verstehe ist, jeder der krank wird bekommt Krankengeld. Jeder der erkennt ich kann garnicht mehr arbeiten beantragt dann die BU. Wie sollte mein Mann am ersten Tag der krankschreibung schon wissen sollen, dass er gar nicht mehr arbeiten kann. Und selbst wenn, wovon hätten wir das eine Jahr leben sollen? Das kann doch so nicht richtig sein, wir haben doch nichts falsch gemacht.
Die PKV definiert ggf. BU obwohl die BU Versicherung noch keine BU anerkennt. Behauptung der PKV, dass BU eingetreten ist, nicht anerkenne, dann gilt für Fall 2 das Gleiche andersherum. Die Rückforderung halte ich erst einmal prüfungswürdig.
Bevor ihr irgendwas zurückzahlt, sollte ihr euch fachlichen Rat von einem Versicherungsberater holen. Das ist gut investiertes Geld. den es geht ja um viel Geld.
Versicherungsberater sind staatlich zugelassen, beraten nur gegen Honorar und können euch sogar vor Gericht vertreten.
Wir waren beim Anwalt und er meint, wir hätten nicht viele Chancen. Da würde nur was auf kulanzbasis gehen. Damit werde ich mich aber nicht abfinden. In meinen Augen haben wir nichts falsch gemacht. Aber recht haben und recht bekommen. ... Was wäre denn die alternative gewesen: kein krankengeld annehmen? Warten - und das über ein jahr, ob die bu zahlt? Und wovon hätten wir gelebt? Sas macht mich alles so wütend. Du darft zwei Versicherungen zahlen, aber nur eine zahlt, weil entweder pkv oder bu sich ausschließt. Wwnn ich zwei Pullover kaufe dann bekomme ich doch zwei.
Sorry aber ein Anwalt hat von diesen Dingen keine Ahnung. Das dürft ihr mir glauben. Ruft meinen lieben Kollegen Thorulf Müller an und fragt ob er euch helfen kann. Fragen kostet noch nichts. Meine Antwort habe ich mir gestern von ihm geholt. Sie ist sehr ausführlich, aber ich kann das hier nicht schreiben, da es fast schon Rechtsberatung wäre.
Ihr könnt nach dem Gespräch und den Fragen nach den kosten immer noch entscheiden, ob ihr die Hilfe annehmt oder nicht. Bei dieser summe ist kompetente Hilfe gefragt. Thorulf Müller ist Versicherungsberater und Deutschlands kompetentester auf dem Gebiet.
Hier wird euch niemand helfen können. Ich bin Versicherungsmakler und kann euch auch nicht weiter helfen.
Hallo. Ich kann Herrn Müller nicht erreichen. Hat es bei Ihnen auch länger gedauert, biser sich ggemeldet hat? LG
Ja telefonisch ist er manchmal schwer zu erreichen. Aber es ginge auch per E-Mail oder unter folgender Telefonnummer
Th.mueller@derkvprofi.de die können mich JETZT auch anrufen 058061204
Ich habe deine Frage anonym in Facebook meiner Spezialistengruppe gestellt.
https://www.facebook.com/groups/finanzfachforum/permalink/267170250140623/
Lies mal nach was das ergeben hat.
Der unten genannte Kollege ist ein deutschlandweite Kapazität für das Thema BU-Versicherungen. Er ist Spezialist auf diesem Gebiet. du kannst dich selbst mit ihm in Verbindung setzen. Ich habe die komplette Antwort auf deine Frage, aber die habe ich von dem Kollegen und deshalb kann ich die hier nicht einfach veröffentlichen. Aber du kannst ihn ja erst mal anrufen. http://www.der-kvprofi.de/
Welche Leistung fordert denn die PKV zurück? Was steht da genau in dem Schreiben drin?
War der Aufenthalt in der psychosomatischen Klinik eine Reha durch die gesetzliche Rentenversicherung?
Besteht aktuell evtl. Anspruch auf eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung durch die gesetzliche Rentenversicherung?
Hatte er zuerst die BU-Versicherung oder die Krankentagegeldversicherung?