Darf man eine Doppelüberweisung behalten oder nicht?
Mein Gehalt wurde mir durch einen "Bearbeitungsfehler" der Bank doppelt überwiesen. Ich dachte, dass es noch ausstehende Löhne sind, da ich zu diesem Zeitpunkt gekündigt hatte. Nun habe ich das ganze Geld verprasst. Die Bank fordert aber das Geld zurück und droht mit rechtlichen Schritten, wenn es nicht fristgerecht zurück bezahlt wird.
Ist das rechtens? Ich meine geschenkt ist geschenkt, oder?
16 Antworten
So einen Fall hatte ich auch mal. Hier scheiden sich die Geister. Aber rein rechtlich gesehen ist es in der Tat so, dass die Bank dieses Geld selbstverständlich zurückfordern kann. Es gehört dir ja auch nicht, steht dir nicht im geringsten zu. Wenn duuuuuu jetzt aber belegen (!) kannst, dass du von diesem Fehler zu der Zeit nichts wusstest, und du dir von diesem Geld (Luxus-) Güter gekauft hast, welche Du dir sonst nicht kaufen würdest...dann stehen die Chancen schonmal besser, dass du das Geld behalten kannst bzw in deinem Fall dass die Bank es nicht zurückfordern kann
Kaufbeleg einer goldenene Stereoanlage würd ja gneügen . . .
Das ist völliger Quatsch! jeder normaldenkende Mensch weiß, dass er sich dies eben nicht leisten könnte.
Bei Leuten, die sehr wenig Geld verdienen und haben, können sich ggf. auch entreichern, wenn sie das Geld für den Lebensunterhalt benutzt haben (Essen,Trinken, etc.). Ich hatte mich da mal schlau gemacht.
Vermutlich findet man dann auch leichter Gnade beim Richter.
Aber grau ist alle Theorie. Fragt nen Anwalt.
aber nicht jeder guckt alle 24 Stunden auf seinen Kontostand. Plakatives Beispiel: Kalle geht zum Geldautomaten, sieht dort, dass genügend Geld da ist, denkt sich: Aha, Gehalt ist da, und gibt dieses aus. Er weiß aber nicht, ob es sich wirklich um das Gehalt gehandelt hat oder um eine falsche Summe, welche irrtümlicherweise überwiesen wurde. Von daher ist es sicherlich KEIN quatsch, da es einfach Menschen gibt, welche keine wandelnden Buchhalter sind. UNd sowas kann in der Tat auch schonmal vor Gericht gelten, auch wenn es unwahrscheinlich erscheint.
Meine Version kommt von einem Juristen :-)
Meine auch. Beides ist möglich. Aber halt Theorie. Und es kommt auf den speziellen Fall an. Deshalb frag im speziellen Fall nen Anwalt.
Das gilt gar nicht! Jeder weiß, wieviel geld er verdient.... Da geht gar nichts mit Entreicherung!
Hier wurde nichts geschenkt. Hier gab es einen Fehler und Du wirst Dir die Frage schon gefallen lassen müssen, warum Du diese doppelte Überweisung auch noch ausgegeben hast, obwohl Dir doch erkennbar war, dass Du keine Ansprüche mehr hast.
Zudem wird in den meisten Arbeitsverträgen auch vereinbart, dass Zahlungen unter Vorbehalt stehen.
Es gibt ähnliche Fälle. Dort wurde festgestellt, dass der Empfänger erkennen konnte, dass der überwiesene Betrag ihm nicht zusteht und er hätte von sich aus den Betrag zurücksenden müssen.
Grundsätzlich muss man das Geld rausrücken. Zivilrechtlich ist man zur Rückzahlung wegen ungerechtfertigte Bereicherung verpflichtet. Es gibt zwar auch die Möglichkeit einer "Entreicherung", also wenn der Empfänger das überschüssige Geld in gutem Glauben für eine Luxusaufwendung ausgibt. Wie das im Enteffekt entschieden wird ist ggf. Sache eines Gerichts, in der Praxis wird man das Geld aber wieder rausrücken müssen. Der Knackpunkt ist hierbei die Beweisbarkeit.
Und um noch ein Wort zu deiner Frage zu verlieren: Da es keine Schenkung war, wurde dir auch nichts geschenkt.
Du bist zwar nicht im Recht, so geht es aber auch nicht. Der Fehler lag offensichtlich bei der Bank. Sie muß dir entgegenkommen.
Quatsch!
Ich kenne einen ähnlich gelagerten Fall. Nicht alles, was du nicht weißt, ist zwangsläufig Quatsch.
Nein, das ist Betrug, wenn man etwas behält, was einem nicht zusteht.
Das ist es diesem Fall sicher nicht!
Blindi, nicht böse gemeint, aber du gibst echt nur Mist von dir, der IMMER komplett falsch ist :-)
Volle Zustimmung! Die Täuschungsabsicht fehlt nämlich
Und genau so ein Nachweis führt unweigerlich in die ungerechtfertigte Bereicherung!