postbank pfändungsschutz
ich habe letzten montag bei der postbank ein pfändungsschutzkonto beantragt.da eine pfändung einging.auf mein fragen .wie lange die bearbeitung noch dauert,sagte man mir.bis zu vier wochen,das ist doch irrsinn.kann ich das konto jetzt kündigen,obwohl eine pfändung drauf ist? und waspassiert dann mit dem geld? was kann ich sonst noch machen,um an mrin geld zu kommen? hat jemand schon erfahrungen gemacht und weiss,wieso die postbank sich nich umeine schnelle bearbeitung kümmert.
3 Antworten
Also die Bearbeitungszeit darf max. 3 Geschäftstage betragen!
Erster Schritt hierhin:
https://www.postbank.de/postbank/ombudsmann_private_banken.html
Obere Nummer anrufen. Die sollen das erst mal klären. Ist nach Ablauf der Frist das Konto oder das Geld nicht frei, dann würde ich mir eine Bestätigung bei der Bank holen, dass du dann und dann beantragt hast, das Konto umzustellen. Oder hast du vielleicht sogar eine Zweitausfertigung des Antrags bekommen? Egal wie.. Nach Ablauf der Frist würde ich beim Vollstreckungsgericht vorsprechen und mir das Geld freigeben lassen. Dazu den Pfändungsbeschluss und den aktuellen Kontoauszug. Damit das Gericht sehen kann wie hoch der Geldeingang bzw. das Guthaben ist.
Die Postbank wird auch versuchen dir das Konto einzuschränken.. Was sie in der Regel nicht darf.... Hier ist Geduld gefragt.. Es ist aber einfacher ein Konto auf Guthabenbasis zu halten wie ein neues zu bekommen. Bei einer anderen Bank haste am Ende die selben oder ähnliche Probleme...
Sollte die Freischaltung immer noch nicht erfolgen, dann an den Ombudsmann der Banken wenden.. Der ist Extern und wird denen den Hintern aufreißen...
"Also die Bearbeitungszeit darf max. 3 Geschäftstage betragen."
Falsch! Lesen UND verstehen!
http://www.gesetze-im-internet.de/zpo/__850k.html
§ 850k ZPO, ( 7 )
".......zu Beginn des vierten auf seine Erklärung folgenden Geschäftstages verlangen."
Beispiel: Erklärung am Mittwoch. Folgender Geschäftstag ist der Donnerstag.
Dazu kommen nochmal 4 Geschäftstage. Also Freitag, Montag, Dienstag, Mittwoch!
So extrem ist der Ombudsmann nicht. Bei solchen Dingen empfehle ich eher eine Beschwerde bei der BaFin. Ist auch teurer für die Banken. Kündigen kannst du selbstverständlich, aber dein Restguthaben bekommst du wahrscheinlich nicht ausgezahlt.
gut zu wissen,weil beschweren werde ich mich auf jedenfall.ich hab jetzt einen termin bei der postbank .dchau ma mal.was sie jetzt sagen und wie sie handeln.weil wirklich ahnung scheinen die nicht zu haben
Aber wie schon gesagt, eine Beschwerde bei der BaFin ist für die Bank teurer. Deshalb wird dann schon eher eingelenkt, um es zu vermeiden. Meine Erfahrung als Bankmitarbeiter.
Die von der BaFin ausgesprochenen Entscheidungen sind für die Banken NICHT verbindlich. Die von den Ombudsleuten ausgesprochene Entscheidung ist alleinig für die Bank dagegen bindend.
ich habe mich gerade bei der abteilung für pfändungsschutz erkundigt,die haben meinen antrag nie erhalten.jetzt kann ich wieder zur postbank und schau das die das schnellsten hin faxt.die von der abteilung bestätigte das auch mit 3 werktagen.ich frag mich ,was sind das für unfähige mitarbeiter in der filiale.ich habe jetzt noch hoffnung an mein geld zu kommen und danach schau ich das ich die bank wechsle .ich finde das unverschämt ,wenn man so mit kunden umgeht.auch wenn die kunden verschuldet sind.es gibt immer gründe dafür,nicht immer ist es faulheit.und ich finde man sollte jeden gleich behandeln bei einer bank .ich werde eine beschwerde auf jedeb fall los lassen.sowas sollte nicht vorkommen.zum glück hab icv ja den durchschlag,sonst würde es wahrscheinlich noch heissen.ich hätte es nie beantragt