Postangestellte soll für verschwundenes Paket aufkommen
Hallo,
meine Frau arbeitet bei der Post und hat nun folgendes Problem:
Der Empfänger behauptet, er habe ein Paket im Wert von über 300 Euro nicht erhalten. Meine Frau hat das Paket jedoch in ihr Auto eingescannt, aus dem Auto wieder ausgescannt und bei dem Kunden gemäß des Ablagevertrags welcher der Kunde hat abgelegt!
Nun hat sie die Post als Arbeitgeber angeschrieben, sie soll für den Verlust diese 300 Euro bezahlen.
Dürfen die das??? Immerhin steht in dem Ablagevertrag, welchen der Kunde unterschrieben hat eindeutig drin, dass er bei Verlust des Paketes niemand dafür belangen kann und kein Recht auf Ersatz hat.
Bitte um Hilfe! Ich sehe nicht ein, wieso wir dafür jetzt so viel bezahlen sollen. Theoretisch könnte man uns privat damit sehr stark schade nzufügen. Wenn jetzt jemand ein Paktet auf diesem Weg im Wert von 50.000 Euro nicht auffindet wären wir bankrott!!!
Danke schon mal!
12 Antworten
Wurde beim dem Paket persönliche Zustellung verlangt? Wenn ja, dann sieht es blöd für euch aus. Wurde die persönliche Zustellung nicht verlangt, dann besteht keine Gefahr für euch, dass ihr in Regress genommen werdet.
http://www.helpster.de/ablagevertrag-mit-der-dhl-sinnvoll-nutzen-so-geht-s_104370
Wie nicht möglich? Das verstehe ich nicht. Wenn der Absender dies verlangt, ist das sehr wohl möglich.
sorry, hab ich falsch von meiner frau verstanden. Das gibt es, war jedoch nicht verlangt.
Dann seid ihr zu Schadensersatz auch nicht verpflichtet. Was die Post da jetzt rausleihern will.... ach ja, die Arbeitgeber sind auch nicht mehr das, was sie mal waren^^
Warum sollte sie das zahlen? Zugestellt wurde wie mit dem Empfänger vereinbart.
Aber eigentlich ist sowas definitiv ein Fall für einen Anwalt. Wenn sie in einer Gewerkschaft ist kann sie sich aber auch dort noch beraten lassen.
Es ist gegen die Verträge der Post 50.000€ ohne den Zusatz Wertpaket zu versenden. Ein "normales" Paket ist bis 500€ abgesichert.
Wenn es eine Ablageerklärung des Kunden gibt (die ist ja von Kunden unterschrieben) dann wird deine Frau nun mit ihrem Arbeitgeber das besprechen.
So wie du schon schreibst, steht auf der Ablageerklärung drauf, dass der Empfänger dafür haftet. Sie wird ihm ja auch einen Zettel mit der Benachrichtigung in den Kasten geworfen haben, der wird ja elektronisch ausgedruckt und es ist erfasst, dass und wie das Paket hinterlegt wird.
Deine Frau sollte mit dem Betriebs- bzw. Personalrat über die Forderung sprechen. Es gilt die Regelung des Ablagevertrags.
Wieso? Dafür kommt die Post auf, ist doch ihr unternehmerisches Risiko. Das darf sie nicht auf ihre Angestellten abwälzen. Die Post hat garantiert eine Versicherung für solche Risiken abgeschlossen.
Ihre Bediensteten können sich nicht rückversichern.
Und wer mit gesundem Menschenverstand legt denn ein Paket auf einer Baustelle ab?
Also irgendwie stimmt da etwas nicht mit dieser Frage.
hey Benny, danke für deine Antwort. Ich bin kein Forentroll falls du das meinst und ich meine die Frage ernst. Dort war immer eine Terrasse, ich selbst kenne das Gebäude auch, aber vor kurzem hat der Besitzer des Hauses die Terrassensteine entfernt und daher ist es keine Terrasse mehr in seinen Augen... Daher auch das Wort "Baustelle"
nein, so etwas ist lt aussage meiner frau nicht möglich.