Polizei Flucht?

5 Antworten

naja gut ich bin halt noch nie vor der polizei abgehauen... aber sicherlich schonmal einige hier aus dem forum... ich habe aber ein praktikum bei der polizei mal gemacht, da ist auch einer geflüchtet.. beide polizisten, meist mann und frau, rannten hinterher. und haben den erstmal festgenommen... klar, wer vir der polizei flüchtet, ist ja logisch, dass der was ausgefressen hat... dann wurde der typ erstmal mit handschellen ins auto transportiert und dann auf die wache, je nach straftat

Das kommt darauf an wo und in wessen Wald du gefahren bist.

Wenn du quer duch deinen eigenen abgesperrten  Wald fährst, dann kannst du das ohne Strafe.

Bei Landschafts- oder Naturschutzwald ist das etwas anderes. Da kann das
Befahren des Waldes u. U. eine Straftat sein mindestens eine OWi.

Fährst du aber auf einem öffentlichen Weg, das ist jeder Weg der befahrbar ist, dann ist das, mit einer solchen Maschine, strafbar. Es reicht dabei auch die Überquerung.

Wirst du erwischt, dann wird es richtig teuer. Begehst du auf deiner Flucht weitere Straftaten oder OWi, was fast die Regel ist, dann kommen die noch dazu.

Um den ganzen Sachverhalt zu bewerten müssten weitere konkrete Anhaltspunkte bekannt sein.

Die Flucht selbst ist nicht strafbewehrt. MfG

Die Flucht vor der Polizei ist an sich nicht strafbar. Nur die damit meist verbundenen Folgestraftaten bzw. Ordnungswidrigkeiten (Überfahren einer roten Ampel, überhöhte Geschwindigkeit, Gefährdung des Straßenverkehrs).

Und natürlich deine Ausgangsstraftat (Fahren im Wald).

Ich gehe auch davon aus, dass dich der Polizeibeamte zum Halten aufgefordert hat bzw. dir Zeichen und Weisungen in anderer Form gegeben hat:

TBNR 136600 

Sie befolgten nicht das Zeichen des Polizeibeamten. 

B-Verstoß, ein Punkt und 70,00 €

ODER

TBNR 136606

Sie befolgten nicht das Haltgebot des Polizeibeamten.

A-Verstoß, ein Punkt und 70,00 €

Da euer Kennzeichen aber verdeckt ist und ihr nicht zu erkennen gewesen seid ...

LG
shadowflake

Strafanzeige. Welche Strafe du erhälst entscheidet letzendlich das zuständige Strafgericht.

Jedenfalls kanns teuer werden, fahren ohne Zulassung, evtl. auch noch ohne Führerschein und dann noch Umweltschädigung.

Jung, Jung wie kann man nur.

Die Flucht an sich stellt keine Straftat dar.