Polizeibrief ins Postfach?
Hallo,
zunächst zur Aufklärung: Ich wurde gestern mit 0,66 Promille am Steuer von der Polizei aufgehalten. Ein Bußgeld, Führerscheinentzug und 4 Punkte. Meine frage ist jetzt: Ist es möglich, dass ich den Brief (der in 3-4 Wochen kommt) an ein Postfach schicken lasse, statt zu mir nachhause? Ich weiß, hier gibt es viele fragen über das Thema, aber wenn ich ein Postfach aufmache, muss die Polizei doch meine Postfach-Adresse haben? D.h. ich müsste bei denen nochmal anrufen und meine Anschrift ändern, oder wie läuft das ab? Oder kommen alle Briefe mit meinem Namen direkt ins Postfach, egal ob die meine Postfach-Adresse haben oder nicht?
Vielen Dank
6 Antworten
Wenn du mit dem Brief den Bußgeldbescheid meinst, rate ich dir, das Geld für das Postfach zu sparen. Denn ein Bußgeldbescheid wird mit Postzustellungsurkunde verschickt, das sind diese gelben Umschläge. Dabei handelt es sich um eine gesetzlich geregelte förmliche Zustellung. Die Vorschriften dazu stehen in §§ 166 ff. der Zivilprozessordnung. Das Gesetz geht dabei grundsätzlich von der persönlichen Übergabe an den Empfänger aus. § 178 Abs. 1 ZPO sagt:
Wird die Person, der zugestellt werden soll, in ihrer Wohnung, in dem Geschäftsraum oder in einer Gemeinschaftseinrichtung, in der sie wohnt, nicht angetroffen, kann das Schriftstück zugestellt werden 1. in der Wohnung einem erwachsenen Familienangehörigen, einer in der Familie beschäftigten Person oder einem erwachsenen ständigen Mitbewohner, [...].
Wird auch hier niemand angetroffen, ist die Zustellung ersatzweise durch Einlegung in den Briefkasten möglich oder durch "Niederlegung" in einer Postfiliale. Von einem Postfach steht nichts im Gesetz, aber da der Grundgedanke des Gesetzgebers die persönliche Übergabe des Schriftstücks ist, ist die Zustellung an ein Postfach nicht möglich, da hier die Chancen auf das Antreffen des Empfängers gegen Null gehen.
Automatisch kriegt die Polizei dein Postfach natürlich nicht. Du müsstest das erst mit teilen, aber ob das die Polizei mitmacht, ist fraglich. Dann sind Postfächer recht beliebt, es ist je nach Ort nicht möglich sofort Eines zu bekommen.
Nein, es kommen nur die Briefe an dein Postfach, die an dein Postfach adressiert werden. Bei der Post hat niemand Zeit, zu gucken, ob der Empfänger eines Briefes eventuell ein Postfach hat! Und der Absender kann nicht wissen, ob du ein Postfach hast, wenn du es ihm nicht sagst.
Dumm gelaufen, du wirst da kaum verheimlichen können...
Vielleicht nützlich, aber nicht ganz korrekt. Es geht alle Post an ein Postfach, nicht nur die an das Postfach adressierte
Wenn die Polizei deine Anschrift notiert hat kommt die Post auch ins Haus,dabei spielt es keine Rolle ob du dir ein Postfach zulegst oder nicht.
Ich habe mal Zweifel, ob du ohne deine Eltern ein Postfach einrichten kannst. Die Polizei schickt die Post an die bei der Anzeigenerstattung genannte Adresse.
Jegliche post die an deine Adresse geschickt wird kommt automatisch ins Postfach. Außer gerichtliche Briefe die persönlich zugestellt werden dass kommt direkt zu deinem briefkasten
Wie soll denn das funktionieren? Ein Brief wird dahin geschickt, was auf dem Umschlag draufsteht. Wenn "Lieschen Müller, Fritz-Walter-Straße" draufsteht, wird der dahin geschickt. Da guckt keiner nach, ob Lieschen Müller vielleicht ein Postfach hat!
Wenn Lieschen Müller ein Postfach hat, so wird die Post auch ins Postfach eingelegt. Allerdings werden Zustellungsaufträge nicht in ein Postfach eingelegt, diese gehen immer an die Hausanschrift.
Okay, ein Brief dieser Art fällt nicht in diese Kategorie, oder?
- Stimmt das nicht, das wäre nur bei Postlagerung, nicht bei einem Postfach der Fall und zweitens nimmt die Polizei keine Postfachadressen entgegen, die wollen die ladungsfähige Adresse. http://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift
Mal eine nützliche antwort, danke!