Schlitten hinterm Auto ziehen lassen. Erlaubt oder Verboten?
So, es ist wieder soweit! Es schneit und schneit und schneit. Und es bleibt sogar liegen. :D
Ich würde gerne im Winter wieder mit dem Schlitten vom Auto gezogen werden. Was passiert wenn man von der Polizei erwischt wird. Womit kann man rechnen? Führerscheinentzug oder nur ein Bußgeld?
MFG
8 Antworten
Ja ne, mal halblang mit Führerscheinenzug und Bußgeld.....
Ein Rodelschlitten ist kein Fahrzeug im Sinne der StVO - ist also wie Fußgänger zu behandeln.
Wo das steht?
§24 Besondere Fortbewegungsmittel
(1) Schiebe- und Greifreifenrollstühle, Rodelschlitten, Kinderwagen, Roller, Kinderfahrräder, Inline-Skates, Rollschuhe und ähnliche nicht motorbetriebene Fortbewegungsmittel sind nicht Fahrzeuge im Sinne dieser Verordnung. Für den Verkehr mit diesen Fortbewegungsmitteln gelten die Vorschriften für den Fußgängerverkehr entsprechend.
Was also noch übrig bleibt ist §1(2) StVO, der da lautet: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, daß kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Eine Gefährdung kann man hierbei locker begründen.
Das bedeutet 30 Euro (Bußgeldkatalog Abschnitt 1, Lfd Nr 1.3.
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Soweit so gut, aber Vorsicht, sollte z.B. der Schlitten mal im Gegenverkehr landen und da muß einer abbremsen oder ausweichen oder ein Fußgänger sich durch Hechtsprung retten müssen - und das hat sich sehr schnell - dann wirds granatenmäßig, also der Führerschein ist sofort futsch.
Wird dabei auch noch etwas beschädigt oder jemand verletzt, oh Mann wird man dann da reingreifen - und auch das hat sich schnell.
Also so schön wie es ist und so harmlos, solange nichts passiert, lass den Unsinn.
Da habe ich aber meine Bedenken.
Lies Dir mal §23 Abs.1 und Abs.3 der StVO durch.
Absatz 3 ist zwar "nur" für Radfahrer und Motorradfahrer, aber im Ernstfall wird kein Richter ein gegensätzliches Urteil sprechen.
Das macht dann 80€ und 3Punkte.
Oder auch § 21 und § 21a könnten hier zur Anwendung kommen.
Das wären dann 1 Punkt und 40€.
Es kommt auch nicht auf den Schlitten als solches selbst an. Der wird tatsächlich nur von dem von Dir erwähnten §24 in der StVO benannt und ist kein Fahrzeug.
Hier geht es aber um die Pflichten des Fahrzeugführers, sprich PKW-Fahrers.
Er hat für sein Fahrzeug, und logischerweise auch für alles was daran befestigt ist die Verantwortung zu tragen. Und erst Recht ist er in der Pflicht wenn es um Kinder geht die ungesichert auf einem Schlitten gezogen werden.
Es kann also schon etwas teurer werden als die von Dir benannten 30€ Ordnungsgeld.
Ich hoffe der Stern der jetzt Deine Antwort kürt verleitet niemanden dazu sein Kind in Lebensgefahr zu bringen!
Auf deinen VOLLSTÄNDIG EINGEZÄUNTEN Privatgelände ja. Unsere Nachbarn sind auf ihrer ungenutzten Pferdekoppel gefahren :-)
aslo ich denk aml das ist verboten also auf einem parkplatz wo keine anderen autos sind da bestimmt aber auf der starße bestimmt nicht !!!
Auf Privatgelände sollte das gehen. Ansonsten wird wohl der Führerschein weg sein.
Aufgrund welchen Gesetzes?
Bei so einer Leichtsinnigkeit wäre direkt Führerscheinentzug angebracht.
Was ist "Führerscheinentzug"?