Darf die Deutsche Post meinen Brief öffnen?
Ich habe einen abgeschickten Brief von der Deutschen Post zurück erhalten mit der Begründung: Empfänger/Firma unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln. Dieser Brief ist eindeutig geöffnet worden, meine Adresse (Absender) stand aber gut leserlich auf der Rückseite des Briefes.
Darf die Deutsche Post meinen Brief öffnen?
10 Antworten
Wenn eine Postsache von der Post geöffnet wurde steht ein Hinweis darauf: "Wurde zu Postzwecken geöffnet!" Vielleicht wurde er von einer dritten Person geöffnet?
Natürlich, um zu kontrollieren, wer eine schlechte Rechtschreibung hat. Der wird dann gemeldet und muss zur Strafe 3 Monate Rechtschreibung pauken. Ach Quatsch, war nur ein Scherz. Aber in bestimmten Fällen darf die Post Briefe öffnen. Zum Beispiel, wenn ein Brief nicht zustellbar ist und der Absender auf dem Umschlag nicht angegeben ist. Oder wenn der Brief verdächtig vorkommt. usw.
Es gibt eine Stelle bei der Post, die versuchen, aus dem Inhalt der Sendung noch den Empfänger zu ermitteln. - Das ganze ist als Service gemeint und wird auch nicht von einem x-beliebigen Postboten gemacht, sondern von ausgewählten, zur Verschwiegenheit verpflichteten Beamten erledigt.
Wenn der Empfänger nicht zu ermitteln ist, wird die Sendung verschlossen und zurückgeschickt.
Ja dürfen sie!
Alle Postsendungen, die in die Europäische Gemeinschaft verbracht oder aus dieser versandt werden, unterliegen der zollamtlichen Überwachung. Im Rahmen dieser Überwachung prüft der Zoll beispielsweise:
► ob für die Postsendung Einfuhrabgaben zu zahlen sind, ► ob in der Postsendung Waren enthalten sind, die Verboten oder Beschränkungen unterliegen und ► ob alle für die Postsendung erforderlichen Angaben und Dokumente vorliegen
Deshalb dürfen die Zollbehörden Sendungen, die im Postverkehr befördert werden, durch die Deutsche Post AG öffnen lassen und inhaltlich prüfen. Das Brief- und Postgeheimnis ist in dieser Hinsicht eingeschränkt. Die hierfür notwendigen rechtlichen Grundlagen befinden sich unter anderem im Zollkodex und im Zollverwaltungsgesetz.
http://www.zoll.de/c0reiseundpost/b0postverkehr/d0sendungoeffnen/index.html
Manche Briefe werden aber vom Zuständigen nur einmal geöffnet. So zum Beispiel, wenn es sich um einen Bombenbrief handelt. Danach hat er keine Gelegenheit mehr für einen zweiten Brief.
In diesem Fall werden die Sendungen allerdings von der Post an den Zoll übergeben. DER ZOLL öffnet die Sendungen dann, nicht die Post!
Wenn der kleinste Verdacht besteht, dass dieser Brief etwas mit terroristischen Aktivitäten zu tun hat, dann dürfen die das. Sagt jedenfalls Herr Schäuble.
Herr Schäuble erzählt viel, wenn der Tag lang ist. Aber in diesem Fall hat er recht.
Die Post darf Briefe öffnen, allerdings nur zur Überprüfung der für den Postversand wichtigen Details. Etwa wie hier im Fall. Ob die Anschrift des nicht erreichbaren Empfängers auf dem Umschlag mit der inneren Angabe doch nicht übereinstimmt oder wenn man die Adresse des Absenders zur Rücksendung ermittelon will. Es gibt aber auch noch einige andere Gründe. Wie "kolibri" schon schreibt, muss in einen solchen Fall der Aufkleber der Post aufgeklebt sein. Im anderen Fall würde ich mich bei der Poststelle beschweren, denn dann wäre das Postgeheimnis verletzt.