Polizei Probezeit?
Einen wunderschönen Tag wünsch ich,
ich hätte eine Frage bezüglich der Polizeiausbildung, gibt es da auch eine Probezeit wo man sagen kann "hmm liegt mir nicht" und wenn ja was da alles für nfos dazukommen.
Vielen Dank schon mal ;)
3 Antworten
Aufhören kannst du jederzeit. Es wird - wie in anderen Ausbildungen - eine Aufhebung vereinbart. Zu welchem Zeitpunkt man die festsetzt, ist Verhandlungssache.
Es kann für den Dienstherrn interessant sein, dich schnell raus zu lassen. Das wäre der Fall, wenn es so früh ist, daß man noch einen Nachrücker berufen kann, der dann auch die Chance hat, den Stoff aufzuholen.
Es kann für den Dienstherrn interessant sein, das hinzuziehen, weil die Rückzahlungsforderungen dann höher ausfallen.
Erhaltene Anwärterbezüge können bei Kündigung durch den Anwärter nämlich anteilig zurückgefordert werden. Logischerweise mehr, je länger man da war und bereits bezahlt wurde. Ob man überhaupt Rückforderungen stellt, hängt vom Einzelfall ab.
Eine Probezeit in dem Sinne gibt es also nicht. Man ist zunächst - während der Ausbildung/des Studiums - Beamter auf Widerruf. Nach dem Abschluss ist man 3 Jahre Beamter auf Probe.
Gruß S.
Hi,
so weit ich weiß gibt es für jede Ausbildung eine Probezeit(ich glaub um die 4 bis 6 Monate). Diese Probezeit ist dann natürlich für beide Seiten da wenn man denkt das dieser Beruf nicht für einen geeignet ist. In dieser Zeit kannst du auch ohne weitere Probleme kündigen solltest du dort nicht mehr weiter arbeiten wollen.
Ich hoffe ich konnte dir etwas weiter helfen.
du kannst jederzeit aufhören desto früher umso besser für einen der es nicht geschafft hat in den ersten wochen kann es noch nachrücker geben es kann sein das du die anwärterbezüge zurückzahlen musst.
dann hast du keine ahnung.
Du bist in diesem Fall nicht gut informiert. Eine Bewerbung/Einstellung/Kündigung eines Landes- oder Bundesbeamten erfolgt nach völlig anderen Regeln als auf dem sonstigen Arbeitsmarkt.
Es fängt schon bei der Einstellung an. JEDER, der die Voraussetzungen erfüllt, MUSS zum Eignungs- und Auswahlverfahren zugelassen werden. Gegen ein Ausscheiden aus dem EAV kann man sogar Widerspruch einlegen.
Versuch das mal bei VW, Aldi & Co.
Anwärterbezüge können und werden auch oft zurück gefordert.
Gruß S.
Ich denke nicht das es nach Ausbildungsbeginn noch nachrücker gibt. Und Kosten kommen auf dich im Fall einer Kündigung in der Probezeit auch nicht zu.