"Wohnpflicht" bei der Polizeiausbildung in Bayern?
Hallo zusammen,
ich überlege, in den mittleren oder gehobenen Dienst der bayerischen Polizei einzusteigen. Hierzu hätte ich einige Fragen, zu denen man leider keine eindeutige Antwort finden kann.
1.) Ist man verpflichtet während der Ausbildung im mittleren oder gehobenen Dienst an der Ausbildungsstelle zu übernachten? 2.) Da man nach der Ausbildung höchstwahrscheinlich erstmal zur Bereitschaftspolizei kommt: Ist man dort verpflichtet, in Gemeinschaftsunterkünften zu übernachten? 3.) Wie entscheidet sich, ob man nach der Ausbildung erstmal zur Bereitschaftspolizei kommt oder gleich einer Polizeiinspektion zugewiesen wird?
Vielen Dank für eure Antworten!
MfG poisl2
2 Antworten
Da due Ausbildung zentral erfolgt,?wohnt man auch dort: Die gesamte Ausbildung findet an einem Standort der bayerischen Bereitschaftspolizei statt. Dort bezieht der Beamte ein Zimmer, er wird verpflegt und erhält freie Heilfürsorge. Ergänzend dazu werden zur praktischen Ausbildung verschiedene Praktika (1. Jahr eine Woche, 2. Jahr ein und drei Monate) bei einer örtlichen Polizeiinspektion durchgeführt.
Bereitschaft bedeutet Bereitschaft. Also ist man auch während des Dienstes dort zentral untergebracht.
Soweit mir bekannt, ist Bereitschaft verpflichtend.,
Also 1.
es besteht keinerlei Verpflichtung in der Kaserne zu schlafen es kommt nur darauf an pünktlich zum Dienstantritt zu erscheinen.
deine 2.
Frage kann ich dir leider nicht 100% beantworten kann ich mir aber nicht vorstellen dass man dich dazu zwingen kann außer du bist auf Einsätzen da gibt es dann Unterkünfte die du benutzen musst.
und 3.
das kommt darauf an wo man die Leute gerade braucht es ist dann auch nicht sicher in welcher Inspektion du zum Einsatz kommst man gwht jedoch auf die individuellen Wünsche ein und schickt dich nicht ans andere Ende von Bayern.
Punkt 1 ... BIST du in Bayern im Mittleren Dienst? Hat sich was geändert? Ein gerade mal 17jähriger Anwärter ( = minderjährig) schläft und ißt in der Kaserne und meldet sich auch an und ab ....