Poliezei verweigert Hilfe?
Hallo am Dienstag Abend um etwa 20.30uhr ging meine Mutter von einem Lebensmittel Markt nach Hause auf dem weg wurde sie von einem Arabischen Mann am Arm festgehalten und mit den Worten: zu mir nach Haus Poppen angesprochen weiter festgehalten und währenddessen zog er eine Whisky Flasche und sagte: nach Hause Trinken Poppen. Meine Mutter sagte klar und deutlich nein riss sich los und lief zur Polizeistation die Station war nur circa 200 Meter entfernt als sie reinwollte stand sie vor verschlossener Tür da die Geschäftszeiten 6-17uhr sind. Sie klingelte bei der Polizei an das erste klingeln wurde von der Polizei ignoriert das zweite auch es waren deutliche Hilfe Rufe meiner Mutter die meiner Meinung nach von der Polizei Penedrant ignoriert wurde erst nach dem dritten Klingeln das wohl in der Polizei station in der nachbar Stadt irgendwie zu sehen war auf dem Computer oder so kam eine Streife vorbei. Und was tat die Polizei Helfen.......nein sie wollte eine Alkohol Kontrolle bei ihr machen weil sie sagten das meine Mutter sich das ganze nur einbildet hat. Die Stadt ind er wir wohnen hat über 30000 einwohner und diese Bewohner der Stadt Dürfen wohl nur zwischen 6-17uhr Opfer eines Verbrechens werden weil sie sonst auf gut Deutsch gelitten haben.
Meine Frage ist hierzu: Kann man die Polizei rechtlich wegen unterlassener Hilfeleistung belangen weil we gesagt erst nach dem dritten klingen eine Streife aufgetaucht ist und sie nicht ernst genommen hat in der zeit wo die beiden ersten male wo sie geklingelt hat hätte man sie ja direkt gesagt abstechen können oder ähnliches. Kann man sich da direkt an einen Staatsanwalt oder Richter wenden weil zur Polizei gehen und sie direkt anzeigen würde ja gehen aber die anzeige würde warscheinlich einfach im Müll landen.
9 Antworten
Das ist natürlich schon ein starkes Stückchen,wenn sich das wirklich so zugetragen hat,wovon ich jetzt mal ausgehe.
In diesem Falle war es unterlassene Hilfeleistung.Hatte deine Mutter kein Handy,bei so etwas,sofern man noch kann,sofort die 110 wählen.Oder sich Pfefferspray besorgen.
In wie weit du/ihr die Polizei nun belangen könnt weiß ich nicht genau und bevor ich etwas schreibe was am Ende nicht zutreffend ist,würde ich dir raten einen Anwalt aufzusuchen.Den braucht ihr so oder so.
Wie ich hier so lese scheinst du es besser zu wissen.Erkläre du doch wenigstens deine Kommentare,dann ist man doch gleich schlauer!Du weisst ja noch nicht einmal,dass es auch Wachen gibt die nicht rund um die Uhr besetzt sind und unterstellst gleich einen aufgebundenen Bären.
gut, nehmen wir die Wache mal raus, verbleiben locker noch weitere 5-6 Punkte die nicht astrein sind
Ja meine Güte,dann erklärs doch.Andeutungen bringen uns doch auch nicht weiter!
Araber, Whisky, Klingeln wurde ignoriert, nach dem 3. x stand eine Streife vor der Tür, Alko-kontrolle bei ihr, für Araber eigtl. Alk-Verbot
Ja,da könnte man nun argumentieren bis zum St.Nimmerleinstag....Wenn sie sagt Araber,meinte sie wahrscheinlich einen arabisch aussehenden Menschen.Whysky,auch wenn Alkohol rein von der Religion her verboten ist,heißt das ja noch lange nicht,dass sich diese Menschen auch daran halten.Alkoholkontrolle der Beamten,könnte schon sein,das drei mal klingeln auch.Normalerweise,gibt es auch vor solchen Zweigstellen Sprechanlagen die direkt mit der Zentrale verbunden sind.Zumindest ist das bei uns so.Ich gehe halt davon aus,dass diese Geschichte zumindest weitestgehend so stimmt.Es kann natürlich sein,dass vielleicht etwas übertrieben wurde.Ich weiß es ja nicht.Man ist/war ja nicht dabei.Wobei ich deine Sicht natürlich auch nachvollziehen kann,da diese Menschen nun eben gemeinsam mit diesen Übeltätern(Köln)in einen Topf geworfen werden.Was natürlich auch schade ist,aber leider ist es nun mal so.
Also, nichts für ungut!
Meine Mutter hat Festnetz und ein handy vergisst aber meisten es mitzunehmen und die nächste Telefonzelle wäre 800 Meter entfernt gewesen da hätte sie aber an der stelle wo sie belästigt wurde wieder vorbei gehen müssen.
Dann das Pfefferspray oder eine laute Pfeife um auf sich aufmerksam zu machen.Zur Not tierisch laut schreien.
Nein, kann man nicht. Unterlassene Hilfeleistung ist, wenn z.B. jemand verletzt angetroffen wird und man geht weiter, ohne was zu tun. Es gilt nicht für Fälle von "es hätte ja viel Schlimmes passieren können in der Zeit".
Der reguläre Weg, die Polizei zu informieren, ist in dringenden Fällen der Notruf. Wird *dort* nicht reagiert (nicht "alle Leitungen sind für 20sec besetzt"), kann man sich beschweren. Aber eine Zeugenaussage (darum ging's nämlich) wegen Beleidigung (so heißt das im dt. Strafrecht) nicht sofort am gewünschten Ort abgeben zu können, stellt seitens der Polizei keine Straftat dar.
Wer bei einem Polizeiposten ausserhalb der Öffnungszeiten klingelt wird meistens niemanden mehr antreffen. 24h sind meist nur die Reviere und der Kriminaldauerdienst besetzt.
Und wenn dann ein Beamter vom nächsten Revier über die Videoüberwachung des Postens gesehen hat dass jemand am klingeln war und eine Streife geschickt hat - ja was soll er denn noch tun?
In einem solchen Fall, wenn es schnell gehen soll, ist einfach die 110 angesagt. Das, und nur das ist die Nummer für eilige Notfälle.
Man muss nur anrufen!
Und ob du es glaubst oder nicht - die Polizei wartet nicht unbedingt nur darauf dass jemand ausserhalb der Dienstzeiten an einem geschlossenen Posten klingelt.
Zu der Situation vor Ort - ich glaube ein Urteil sollte nur jemand abgeben der dabei war.
Das Polizeistellen nachts geschlossen sind ist normal. Und was soll die Polizei dann helfen, der Mann war beim eintreffen der Streife wahrscheinlich schon weg. Ein Alkoholtest ist auch normal, wenn die Polizei den Eindruck einer Alkoholisierung hatte. Also alles noch normal. Deine Mutter kann aber jederzeit Anzeige gegen den Mann stellen, vlt. gibt es Zeugen oder Überwachungsvideos.
Irgendwie klingt das nicht glaubhaft.
Was heist nicht glaubhaft erst wen einem der Polizisten was Passiert passiert was.
da bin ich aber auf eine weitere Erklärung gespannt!