Kann die Polizei die Adresse von jedem ermitteln?
Sagen wir ich hätte einen Freund bei der Polizei und würde ihm einen Namen und Stadt einer Person nennen, könnte er mir dann die Adresse nennen?
Mich stalkt momentan jemand und wir haben uns zwar gesehen aber er war noch nie bei mir zu Hause und das soll auch so bleiben, falls ihr versteht...
12 Antworten
Bei uns ist das so, dass die Polizei Zugriff zu den Daten des Einwohnermeldeamtes hat.
Eine solche Abfrage kann jeder Polizist machen. Das stimmt. Aber seine Abfrage wird registriert und dokumentiert. Er muss seinen Zugriff auch begründen, bevor er Zugang zu den Daten erhält. Das ist das eine.
Diese Daten dann an Dritte auszugeben, ist schon eine ganz andere Nummer. Das wird er nicht machen, denn damit begeht er eindeutig einen Dienstverstoß.
Dein "Stalker" blufft.
Ich würde allerdings schon zur Polizei gehen und mal hören, was du deinerseits gegen ihn tun kannst.
Gruß S.
Die Polizei kann es, ja, jedoch dürfte das dein Freund von der Polizei nicht (ohne einen Grund, außerdem müsste er es offiziell machen).
Aber theoretisch ja. Solange er bei der Wohnung auch gemeldet ist. Du brauchst natürlich den vollen Namen.
Das nennt sich Einwohnerzentralregister, wenn derjenige in dem Bundesland gemeldet ist, dann findet man dort auch seine Kontaktdaten.
Sagen wir ich hätte einen Freund bei der Polizei und würde ihm einen
Namen und Stadt einer Person nennen, könnte er mir dann die Adresse
nennen?
könnte er - aber damit bekommt er dienstrechtlich Schwierigkeiten, weil Abfragen nach Adressen etc. nur in laufenden Ermittlungsverfahren zulässig sind (also bnei dienstlichem Bezug) ... und nicht bei bloßem privaten Interesse
wenn Dich jemand stalkt musst du Strafanzeig erstatten, dann darf die Polizei auch nachsehen ... muss es Dir aber nicht mitteilen ...