PKW TÜV abgelaufen, Strafe, Vorsatz - kann mir jemand helfen?
Ich wurde heute mit abgelaufenen TÜV angehalten und bin nun nach der Ansprache des Polizisten etwas verwirrt und frage mich nun, ob der mich einschüchtern wollte.
Ich bin 2 Monate über den TÜV und mir sind folgende Regelungen bekannt:
HU überzogen um folgenden Zeitraum (gilt für PKW, etc.): ...von 2 bis zu 4 Monaten 15 € ...von 4 bis zu 8 Monaten 25 € ...über 8 Monate 60 € 1
Nun fing der aber an von wegen, als wären 2 Monate ewigkeiten. 2 Monate sind 2 Monate in so einer Zeit fällt ein Auto nicht auseinander. Mir ist natürlich klar, dass es nach den gesetzlichen Regelungen eben 2 Monate zuviel sind, aber der Tat so, als wäre ich 2 Jahre drüber und als würde mein Auto gleich auseinander fallen.
Dann meinte er, dass es normalerweise jetzt den halben TÜV an Bußgeld kosten würde, also demnach wären das etwa 50€. Im Bußgeldkatalog steht allerdings "von 2 bis zu 4 Monaten 15 €" und in diesem Zeitraum liege ich ja.
Des weiteren sagte er dann, dass ich jetzt nochmal ne Freifahrt direkt nach Hause und dann zum TÜV hätte, aber das sei jetzt aufgenommen und wenn ich nochmal erwischt werden würde, dann wäre das Vorsatz und dann würde es den ganzen TÜV an Bußgeld kosten, was dann ja demnach etwa 100€ wären.
Er verglich die Bußgelder immer mit den TÜV gebühren, vermutlich um deutlich zu machen, dass es sich nicht lohnt zu überziehen.
Nun gut nach seiner Ansprache würde das folgendes bedeuten: 2-4 Monate drüber ohne Vorsatz etwa 50€ 2-4 Monate drüber mit Vorsatz etwa 100€
Im Bußgeldkatalog steht allerdings ganz klar:
...von 2 bis zu 4 Monaten 15 €
Von erhöhten Strafen bei Vorsatz ist da nirgends die Rede.
Nun würde mich eben mal interessieren, wie ich das verstehen kann und ob es erhöhte Strafen bei Vorsatz überhaupt gibt, denn davon habe ich noch nie was gehört und sowas steht eben auch nicht im Bußgeldkatalog.
Und eben auch seine Aussage, dass es ohne Vorsatz schon den halben TÜV (also etwa 50€) kosten würde kann ich nicht nachvollziehen.
Ich wollte einfach nur das der endlich abhaut und mich in Ruhe lässt, denn es war heute halb eins in der Nacht und der war sowas von unfreundlich und sch*** drauf, dass ich einfach kein Nerv hatte, dass die ganze Aktion noch größer wird, aber jetzt Stelle ich mir eben schon die oben genannten Fragen.
Ich bin für jede Antwort dankbar.
gruß knufff
Nachtrag: Da ich ja nun erst Montag zum TÜV kann, wie ist es dann wenn ich jetzt am Sonntag noch fahre und angehalten werde, da er ja sagte, dass es nun "vermerkt" sei und es dann wegen Vorsatz teurer würde?
Eigentlich doch auch nur die 15€ oder?
6 Antworten
Hallo knufff,
für die fahrlässige Überziehung der Hautuntersuchung droht laut Bußgeldkatalog / bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog folgender Bußgeldbescheid:
Tatbestandsnummer: 329113
Tatvorwurf: Sie unterließen es, das Fahrzeug, für das nach Nr. 2.1 der Anlage VIII *) keine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, zur fälligen Hauptuntersuchung vorzuführen. Der Termin **) war um mehr als 2 bis zu 4 Monate überschritten.
Ordnungswidrigkeit gem.: § 29 Abs. 1, § 69a StVZO; § 24 StVG; 186.2.1 BKat
Verwarnungsgeld: 15,00 Euro
Punkte: Nein
Fahrverbot: Nein
Eintrag als A oder B - Verstoß: Nein
Bei den Verwarnungsgeld von
15,00 Euro, handelt es sich um den
Regelsatzfür eine
fahrlässige und vorsätzlicheBegehung der Ordnungswidrigkeit.
Der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog, denn Du unter dem nachfolgenden Link einsehen kannst, sagt dazu folgendes:
7.4.5 Vorsätzlich begangene Ordnungswidrigkeiten
(§ 3 Abs. 4a BKatV)
Wird ein Tatbestand des Abschnitts I des Bußgeldkataloges vorsätzlich verwirklicht, für den ein Regelsatz von mehr als 55 Euro vorgesehen ist, so ist der dort genannte Regelsatz, auch in den Fällen, in denen eine Erhöhung nach den Absätzen 2, 3 oder 4 vorgenommen worden ist, zu verdoppeln. Der ermittelte Betrag wird auf den nächsten vollen Euro-Betrag abgerundet. Die entsprechenden Angaben sind auch in der Mitteilung an das KBA (SDÜ-VZR-MIT: „Feldname: REGRU“) stets anzugeben.
Das bedeutet, der Polizeibeamte hatte insofern recht, als dass Bußgelder bei vorsätzlicher Begehung tatsächlich zu verdoppeln sind.
Nur droht Dir gar kein Bußgeld (ab 60,00 Euro), sondern nur ein Verwarnungsgeld (bis 55,00 Euro), dessen Höhe sich bei Vorsatz eben nicht verdoppelt.
Im Klartext: Auch wenn Du noch einmal angehalten wirst, zahlst Du nur ein Verwarnungsgeld von 15,00 Euro.
Allerdings kann der Polizeibeamte bei fortgesetzten Verstoßes gegen die Pflicht das Fahrzeug das Fahrzeug der Hauptuntersuchung zu unterziehen, die Zulassungsstelle über diesen Umstand informieren, die daraufhin die Zulassung für das Fahrzeug entziehen kann, was mit zusätzlichen Kosten für Dich verbunden ist.
Schöne Grüße
TheGrow
Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit. Allerdings sind Rechtsauskünfte von Polizisten häufig falsch. Das fängt schon damit an, dass er Dich am Anfang des Gesprächs wahrscheinlich nicht ordnungsgemäß über Deine Rechte als Beschuldigter im Ordnungswidrigkeitenverfahren belehrt hat. Ich würde mir in diesem Fall meinen Teil denken und sehen, dass ich bald zum TÜV komme.
Der Bußgeldkatalog unterscheidet nicht zwischen Vorsatz und Fahrlässigkeit
Aber selbstverständlich unterscheidet der Bußgeldkatalog zwischen Fahrlässigkeit und Vorsatz.
Die im Bußgeldkatalog angegebenen Bußgelder sind Regelsätze die bei der fahrlässigen Begehung der Ordnungswidrigkeit anzuwenden sind.
Bei vorsätzlicher Begehung sind die Bußgelder zu verdoppeln. Lediglich Verwarnungsgelder sind nicht zu verdoppeln.
Also informiert hat er mich im voraus über gar nichts. Er fing quasi direkt an verbal über mich herzufallen, als wäre ich ein Schwerverbrecher.
Ich fand es auch sehr merkwürdig, dass er mindestens 10min mit seiner Kollegin im Auto saß und meine Papiere geprüft hat. Ich stand ja davor, also konnte sehen, dass die fleißig am prüfen waren, was auch immer.
Ich habe nun seit 14 Jahren Führerschein und noch nie wurden so lange meine Papiere geprüft. Das waren sonst immer so 2-3 Minuten und fertig.
Da ich ja erst Montag zum TÜV kann, wie ist es, wenn ich jetzt am Sonntag noch fahre, da er ja meinte, dass es jetzt vermerkt sei und wenn ich wieder erwischt würde, dann wäre es Vorsatz und noch teurer?
Eigentlich doch auch nur die 15€ oder?
Er wollte Dir nur deutlich machen, dass Du mit dem jetzt fälligen Verwarngeld schon den halben TüV bezahlt hättest, wenn Du ihn machen lassen hättest als dieser fällig war.
Mir ist nicht bekannt, warum bei Vorsatz die strafe höher ist. Außerdem ist in solchen Fällen der Vorsatz auch schwer nachzuweisen. Der Polizist wollte dir wahrscheinlich nur ein bisschen Angst einjagen, damit du nächstes mal genauer darauf achtest ;)
Außerdem ist in solchen Fällen der Vorsatz auch schwer nachzuweisen.
Sehe ich anders.
Denn es wurde ja bereits einmal verwarnt - dem Halter ist der Umstand das die HU abgelaufen ist also bekannt. Somit handelt er unter Vorsatz.
Genau das glaube ich auch, aber habe mich eben doch gefragt, ob es vielleicht doch solche Regelungen von wegen Vorsatz gibt. Und auch seine Aussage von wegen halber TÜV (ca 50€) ohne Vorsatz finde ich sehr fragwürdig.