Pierre Lang-Schmuck zurückgeben
Ich habe am 17.07. einen Pierre Lang-Schmuckabend gemacht. Meine Arbeitskollegin konnte aber leider nicht dabei sein und wollte sich trotzdem was bestellen also hat sie sich was aus dem Katalog ausgesucht und mitbestellt. Am 8.August hab ich dann den Schmuck endlich von meiner Beraterin bekommen und meiner Kollegin am 10. direkt mit auf die Arbeit gebracht. Nun gefallen bzw. stehen ihr 2 von den 3 Schmuckteilen nicht und sie wollte die gerne zurückgeben. Nach den AGBs von Pierre Lang kein Problem da man nach Erhalt des Schmuckstücks ein Rückgaberecht von 14 Tagen hat und man kann den Schmuck ohne Angaben von Gründen zurückschicken. Dies wollte ich meiner Beraterin mitteilen die jetzt meinte das ich den Schmuck nicht mehr zurückgeben kann und sie wenn das mit der ganz oberen Pierre-Lang-Instanz klären müsste. Das versteh ich aber nicht ganz. Das Rechnungsdatum ist vom 24.07. ausgestellt.....hat meine Beraterin den Schmuck so lange zu Hause liegen gelassen und will sich jetzt rausreden oder kann ich ihn wirklich nicht mehr zurückgeben?
8 Antworten
Red mit den oberen sag du hast den schmuck zu spät erhalten und geig der einen mal die meinung was das soll dann muss sie den halt für sich nehmen wenn sie unfähig ist den rechtzeitig weiterzugeben
Anscheinend hat deine Beraterin den Schmuck länger daheim gehabt. Ruf doch mal direkt bei der Zentrale an und kläre das mit denen.
Hallo Kristina, Du gehst auf die Seite: www.pierre-lang.com Du klickst oben rechst auf Unternehmen. Du klickst in der zweiten Reihe auf Standorte. Im weißen Feld mußt Du das Land wählen, da Österreich vorgegeben ist. Du klickst auf die Niederlassung, die als nächstes zu Deinem Wohnort ist. Ruf da an und frage, ob Deine Beraterin von dieser Niederlassung betreut wird. Wenn ja, schildere Dein Problem der Gebietsleitung. Wenn nein frage ob sie rausfinden können, von welcher Niederlassung Deine Beraterin betreut wird und rufe da an. Der Schmuck wird umgetauscht, bzw. Du kannst ihn zurück geben. Wenn Du keinen Erfolg hast, sag mir Bescheid, ich kümmer mich drum. Ich bin seit 4 Jahren PL Beraterin und ärgere mich immer wieder über Kolleginnen, die nicht professionell arbeiten. Viel Erfolg Manuela
auch solche probleme kann die beraterin lösen,, sie ist doch für die kundin der erste ansprechpartner,, aber wenn probleme mit beraterin dann die hotline anrufen und eine andere beraterin in der nähe kümmert sich bzw die nächstgelegene niederlassungsleiterin,, habe bisher nie probleme gehabt und der schmuck ist sehr gut für allergiker,, weil nickelellergenfrei, ;-))
Du mußt Dich nicht an den Hersteller halten, sondern immer an den Verkäufer, wie hier die Beraterin. Anderes Beispiel: Du kaufst Schuhe in einem Schuhgeschäft, stellst zuhause fest, daß eine Sohle oder so was nicht ok ist, dann muß das Schuhgeschäft diese Reklamation erledigen, man kann Dich dort nicht an den Hersteller verweisen, was viele versuchen, ist aber nicht gesetzlich ok. Und bei einem 14-tägigen Rückgaberecht: es zählt immer der Tag, an dem man ein Teil bekommen hat, von da ab 14 Tage, also müßte es hier auch so sein. Jede Verbraucherberatung wird das bestätigen.
Kristina, wenn du mir eine Email schreibst, schreibe mir bitte auch, wer diese Beraterin war! Wir kümmern uns darum :)
aber man kann immer umtauschen und dieberaterin hat mehr zeit als die kundin,,
Die Beraterin will den Schmuck nicht zurücknehmen weil ihre Provision schon berechnet wurde.