Piercing/Tattoos als Jurist

4 Antworten

Die frage hast du dir eigentlich schon selber beantwortet. Das Problem ist, dass die Gesellschaft was solche körperlichen Veränderungen angeht, noch relativ intolerant ist und Leute in "Schubladen stecken", davon ausgehend, welche "Art" von Mensch dieses Merkmal größtenteils prägt.

Als Beispiel: Wenn man eine beliebige Person in einen Anzug steckt wirkt dieser direkt seriöser, als wenn die gleiche Person in Jeans und T-Shirt vor dir steht... 

So ist es auch mit dem Piercing, (bis jetzt) haben die meisten erfolgreichen Juristen keinen Piercing, was die Gesellschaft darauf schließen lässt, dass wenn man einen hat eher nicht zu dieser Kategorie zählt, bzw. eine andere Einstellung hat. Hierbei ist nunmal der erste eindruck "wichtig". 

Es kommt ganz drauf an wo du arbeitest. Aber als Anwalt ist das egal denke ich. Das einzige was die Menschen interessiert ist ob du ihnen helfen kannst und vertrauenswürdig bist. Und im Gericht gibt es ja roben die viel verdecken. Aber da ist es auch egal ob du Tätowierungen hast denke ich

es gibt tatsächlich wesentlich mehr Juristen mit Piercings oder Tätowierungen als man so als Durchschnittsdeutscher vermuten würde.... 

Egal ob niedergelassener oder angestellter Anwalt oder Richter oder Staatsanwalt. Nur nicht unbedingt mitten im Gesicht - ausser natürlich Septum (kann man hochklappen und ist dann unsichtbar) oder Zungenpiercing was auch niemand sehen muß. Alles andere verdeckt ein Anzug oder Talar ja sowieso. :-)

Wenn man als Jurist unter dem Anzug Tattoos hat sieht das ja keiner. Man darf als Jurist schon Tattoos haben wenn sie versteckt sind !