Muss ich zu einer Pflicht Veranstaltung, wenn ich eine Krankmeldung habe?
Hallo, ich habe meim Fussgelenk umgeknickt und wir haben in eine Woche Pflicht Veranstaltung und ich kann nicht wegen Fuß hin.
AU Schein ich habe auch natürlich. Mein Chef sagt, wenn ich nicht komme, wird er Konsequenzen daraus ziehen.
Darf er das machen?
Lg
4 Antworten
Krank ist krank, da kann er sich auf den Kopf stellen. Die andere Seite der Medallie ist das er dir mit legalen Mitteln das Leben so schwer machen kann das du keinen Spass mehr finden wirst oder er kündigt dich zwar nicht aus dem Grund aber einem anderen den man vor dem Arbeitsgericht durchbringt. Recht haben und Recht bekommen ist nicht immer das selbe.
*Medaille
Wenn du Krank bist und eine Krankmeldung hast, dann bist du KRANK. Pflicht woche hin oder her. das darf er nicht als Grund für eine Kündigung nehmen
Hoi.
Grundsätzlich kann er dich nicht zwingen. Du hast nun zwei Möglichkeiten:
1. du fragst den Arzt und bittest ihn um eine Stellungnahme, ob die Teilnahme an der Pflichtveranstaltung den Heilungsprozess verzögert. Würde dies der Fall sein, würde auch die Krankenkasse oder die Berufsgenossenschaft einer Teilnahme nicht zustimmen.
2. Der Arzt kann auch eine Teilarbeitsunfähigkeit bescheinigen. Du bist z.B. Schweisser - kannst aber mit verletztem Bein nicht lange stehen und keine Arbeit im knieen machen. Aber du kannst im Büro helfen.
Damit zeigst du deinem Chef, dass du motiviert bist und nicht "blau" machen willst. Die Teilnahme an der Veranstaltung kann daher sinnvoll sein, wenn es später um eine Übernahme nach der Lehre geht, bei Verhandlungen um eine andere Stelle in der Firma oder bei einer Gehaltserhöhung.
"Die Grundidee des „Restricted Work (Schonarbeitsplätze)“ Prinzips ist zu überprüfen, ob Arbeitnehmer, die aufgrund einer Verletzung normalerweise als arbeitsunfähig gelten würden anderweitig im Betrieb einzusetzen sein könnten. Sollte solch eine Überprüfung ergeben, dass anderweitige Einsätze denkbar erscheinen, würde den Arbeitnehmern ein entsprechendes Angebot gemacht werden.
Folgendes ist bei einer vorzeitigen Rückkehr in den Job trotz Krankmeldung zu beachten: Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gibt Aufschluss darüber, wie lange der Arbeitnehmer voraussichtlich krank sein wird. In gewissem Rahmen und wenn bestimmte Voraussetzungen beachtet werden, kann ein Krankgeschriebener aber auch während der attestierten Arbeitsunfähigkeit arbeiten. Das ist allerdings nur dann erlaubt, wenn die berufsgenossenschaftliche oder kassenärztliche Heilbehandlung nicht negativ beeinflusst wird. Wenn die Frage ansteht, ob die vor dem Unfall ausgeübte Tätigkeit wieder vorzeitig aufgenommen werden darf, muss ein Arzt, am besten der behandelnde Arzt, eingeschaltet werden. Der beurteilt dann, ob die Gefahr besteht, dass sich dadurch der Gesundheits-
zustand des Versicherten verschlimmern könnte. An der Krankschreibung ändert eine solche Beurteilung aber nichts, sie bleibt bestehen.
Es kann außerdem kein Arbeitnehmer dazu gezwungen werden, einer solchen Versetzung auf einen Schonarbeitsplatz zuzustimmen. Er ist lediglich dazu verpflichtet, eine andere als die bislang ausgeübte Tätigkeit anzunehmen, wenn sie dieser ähnlich ist.
Eine vorzeitige Aufnahme eines „Restricted Work-Arbeitsplatzes“ (bei Annahme des Angebots binnen drei Tagen), hat keine Auswirkung auf die Meldepflichtigkeit (nach §193 SGB VII) eines Unfalls. Um die Vorgänge zu beschleunigen und unnötige Komplikationen zu vermeiden, sollte man versuchen „Restricted-Work-Arbeitsplätze“ über eine freiwillige Betriebsvereinbarung nach §88 Nr. 1 BetrVG zu installieren."
Wie gesagt, arbeitsrechtlich kann er dich nicht zwingen.
Ciao Loki
... also, wäre ohne Fuß besser, weil es so in der Frage rausgehängt wird?
... und da ja jeder Patient irgendwie und mit dem Fuß in die Bude gekommen ist, wird er ja auch zu seinem Chef können, oder? Frage ggf. den, der Dich nach Hause getragen hat, ob er noch einnmal helfen kann.