Pflege und Betäubungsmittelrecht
Ich habe da ein riesen Problem und brauche mal fachkundige Hilfe.Ich bin seit mehr als 15 Jahren Krankenschwester und habe einen Fehler gemacht,Ich wurde beauftragt Medikamente aus der Apotheke zu holen und einen Blister Tabletten (BTM´s) wieder zurückzugeben.Bin also in die Apotheke und hab am Empfang einer Mitarbeiterin den Blister gegeben,diese hat den angenommen und gesagt okay wird gutgeschrieben.Dann habe ich die anderen Medikamte geholt und bin wieder auf station.Es gibt die Dienstanweisung das man sich BTM Rückgabe quitieren lassen muss.Und genau das habe ich vergessen!!!!Am nächsten Tag fragte mich die Leitung wo der Beleg ist,ich habe sofort angefangen mich darum zu kümmern,aber diese Blister gehen in die Verbrennung.Und die Mitarbeiterin war nicht ausfindig zu machen.Also nicht nachzuvollziehen.Da es sich um BTMs handelt muss das zur Anzeige gebracht werden.Und genau diese Vorladung als Beschuldigte habe ich nun bekommen.Bedeutet das die Kündigung????Bitte helft mir
6 Antworten
Im Augenblick wird 'nur' ermittelt und du hast die Vorladung erhalten, um dir Gelegenheit zur Äußerung/Erklärung/Rechtfertigung einzuräumen. Nach deiner Aussage wird dann entschieden, ob ein Hauptverfahren gegen dich eröffnet wird. In diesem Hauptverfahren könntest du verurteilt werden, wenn die Staatsanwalt dein Verschulden nachweist und das Gericht dieser Auffassung folgt, oder du könntest aber auch freigesprochen werden.
Ich glaube nicht, dass das jetzige Ermittlungsverfahren zu einer Kündigung führen wird. Bisher ist deine Schuld nicht bewiesen. Eine Kündigung würde vermutlich ins Haus stehen, wenn du rechtskräftig verurteilt bist.
Sicherlich hast du aus diesem Vorfall gelernt und wirst in Zukunft besser aufpassen. Viel Glück!
meine Güte!!! das ist doch Bagatell und Geringfügigkeit.Sie hat keine Drogen genommen,wäre auch nicht verurteilbar und keine verkauft... dann erst treten Strafmaßnahmen in Kraft.schießt hier nicht mit Kanonen rum,gemacht,kesie hat einen Fehler in Verbrechen begangen! Und Job ist sie nicht los,weswegen auch.es werden Pat.auch getötet,versehentlich und das bewertet man nicht so schwer.Sie mus gar nichts beweisen!!
Klar habe ich daraus gelernt!!!Ich bin in der Gewerkschaft die werden mich wohl rechtlich vertreten.Aber es steht ja fest das ich nicht beweisen kann das ich es abgegeben habe!!!der Arbeitgeber hat sofort reagiert und mich gefragt ob ich berit wäre in den stufenplan zu gehen um so über urin zu beweisen dass kein Suchtmittelmissbrauch besteht.Habe das sofort getan und ich bin sauber.Aber wie beweise ich damit nicht zu handeln,aus anderen gründen klaut man so etwas wohl nicht.Aber ich habe seit 15 Jahren BTMs in der Hand,jeden Tag und dann klaue ich doch nicht wenn gerade die chefin mir diesen in die hand drückt??!Aber vermutlich bin ich meinen job wohl los....
Hallo.
Ob das nun für dich die Kündigung bedeutet, können wir dir natürlich nicht beantworten.
Es kann sein, das du eine Abmahnung, eine Verwarnung oder sonst was bekommst.
Ich denke das du dich mit deinem Chef über den weiteren Verlauf unterhalten solltest.
Liebe Grüße FD
Ich würde in so einem Fall empfehlen, zu der Vorladung zu gehen und dort nur die Angaben zur Person zu machen (Name, Geburtsdatum, Wohnort...), aber zur Sache nichts zu sagen, sondern darauf verweisen, dass man sich erst anwaltliche Hilfe holen wird und der Anwalt erst nach Akteneinsicht Stellung nehmen wird.
Das hat folgenden Hintergrund: als Rechtslaie durchblickt man nicht immer alle bösartigen Fallstricke des Strafrechts. Und gerade in solchen Fällen, die viele Umstände im Sinne eines "könnte... hätte... müsste... täterätete..." beinhalten, führt häufig ein einziges, falsches, unbedachtes Wort dazu, dass man völlig unnötig verknackt wird. Alles, was man nicht sagt, kann nachträglich während des Verfahrens immer noch klargestellt werden. Aber alles, was man einmal gesagt hat, das ist leider raus, und das kann später nur schwer oder auch gar nicht aus der Welt geschafft werden. Es geht da sehr oft um regelrechte Wortklaubereien.
Jeder Strafrechtler würde in so einem Fall dringend davon abraten, in einer Beschuldigtenvernehmung als Rechtslaie Stellung zu nehmen.
Und man sollte doch mal diese Mitarbeiterin der Apotheke ausfindig machen. Und Kontakt zum Personalrat aufnehmen.
Also ich verstehe nicht, warum man diese Apothekenmitarbeiterin nicht finden konnte! Sie hat ja auch einen Fehler gemacht und dir keinen Beleg ausgestellt. Das muss sie genauso wissen. Egal, du wirst vermutlich eine Abmahnung bekommen. Sprich mit der Mitarbeitervertretung wie du dich am besten verhalten solltest. 15 Dienstjahre sind eine lange Zeit, da kann so ein Fehler nicht gleich die Kündigung bedeuten.
oha.Die Kollegein der Apotheke wird doch auch weiterhin dort arbeiten und dich entlasten.Ansonsten und ich spreche aus eigener Erfahrung,habe im BTM Buch überschrieben... bekommst du eine Abmahnung,weil du nicht sachgemäß mit den BTMs umgegangen bist.wenn sie allerdings darauf aus sind,es dir anzuhängen,sie genommen zu haben,dann wird's echt unangenehm.Aber wieseo hast du sie so einfach rausgegeben??Frag auch die Mittarbeitervertretung um Rat die helfen dir auch.Ich drück dir alle Daumen!!