Personalfragebogen - eigenwillige Fragen beantworten oder nicht?
Hallo!
Bin grad eben etwas ratlos & wollte in die Runde fragen: Ein Freund von mir hat sich bei einer Firma beworben, die ihm per Mail einen Personalfragenbogen zugeschickt hat mit der Bitte diesen auszufüllen.
Da werden einerseits übliche Regularien gefragt die bedenkenlos beantwortet werden können, andererseits aber gibt es auch Fragen bezüglich Hobbys, religiöser Ansicht, Partnerschaft, Facebook-Account, Musikalischer Aktivität, Partei- und Vereinsmitgliedschaften, wie die Freizeit verbracht wird, wie man sich charakterlich selbst einstuft, wie man glaubt auf andere zu wirken und mehr.
Letzten Endes stellt sich uns die Frage ob und wie das auszufüllen ist -----> mein Kenntnisstand ist, dass rhetorische Fangfragen aller Art, die eiskalte Personaler dazu einsetzen um Bewerber vorsätzlich zu verunsichern oder aus dem Konzept bringen sollen nicht beantwortet werden müssen bzw. nicht beantwortet werden sollen, da die Bewerber damit lediglich "getestet" werden sollen.. weil jemand gerade dadurch zeigen soll sich nicht aus der Ruhe bringen zu lassen wenn er rechtens sagt, auf gewisse private Fragen nicht antworten zu müssen.
Unter dem Bogen steht der Hinweis, dass die Beantwortung der Fragen auf dem Prinzip der Freiwilligkeit liegen würde & keinem Bewerber einen Nachteil entsteht wenn er die eine oder andere FRage überspringt.. was gilt da jetzt eigentlich & was wäre empfehlenswert?
Vielen Dank :)
8 Antworten
Sie müssen nicht auf Alles antworten !
Musik je nach der Richtung : Gregorianische Sänge, türkische, hard, oder Metal, Trash, DJ und hard metal könnten abwerdend sein...
Sport und Vereinsleben können sich positif auswirken.
Au die anderen Fragen würde ich nicht antworten, da ist Ihre Privatspäre ! "religiöser Ansicht, Partnerschaft, Facebook-Account, Parteimitgliedschaften, wie die Freizeit
verbracht wird, wie man sich charakterlich selbst einstuft, wie man
glaubt auf andere zu wirken und mehr".
Auch manche Tests ablehnen wo Sie gefragt wedren "Was sehen Sie da ?". Den Rorschachtest,
auf Photos Gesichtausdruck und Stellung Ihrer Wahrnehmung nach welche Stimmung oder Gefühl das Ihrer Meinung deuten solle,
noch auf Fragen, welches Gefühl Ihnen dieser oder jener Farbton vermittelt,
und so Sachen.
Die Auswertung solcher "Tests" ist rein subjektiv :-(
Schriftanalyse ist so etwa "brauchar", sagen wir mal 60/40.
Machen Sie's gut !
Gerhard
Dann würde ich nur das ausfüllen, was regulär ist.
Facebook, Hobby, Religion, Partnerschaft und was danach in Deinem 2. Absatz kommt, geht den AG nicht das Geringste an.
"was wäre empfehlenswert?"
a) sich bei einem anderen Unternehmen bewerben!
b) die Fragen nicht wahrheitsgemäß beantworten,
c) die Fragen wahrheitsgemäß beantworten. Aber das wäre die schlechteste aller Optionen.
Allerding gilt ja auch, dass heutzutage jeder meint, der Welt erzählen zu müssen, auf welcher Seite der Toilettentür er gerade steht.
Da werden alle möglichen Belanglosigkeiten verbreitet und dann fragen sich Leute, was sie alle preisgeben sollen und warum?
Aber egal: Ich würde a) wählen und die Mail mit einem saftigen (aber sachlichen) Kommentar zurückschicken.
Wenn ihm die Stelle wichtig ist, soll er einfach nur die Fragen beantworten, die er beantworten möchte. Politik und Religion würde ich nicht angeben. Mit Hobbies und dergleichen hätte ich keine Probleme... Xing und Facebook-Accounts gebe ich eh mittlerweile im Lebenslauf schon an, weil die Arbeitgeber eh danach googeln, dak nn ich ihnen die Arbeit auch sparen.
Lügen finde ich da extrem kontraproduktiv. Sollte das später mal rauskommen, hat das Vertrauensverhältnis schon einen Knacks...
Und ja, kann sein, dass das nur ein Test ist, ob jemand so viel Ar*** in der Hose hat, da nix anzugeben.
Das stimmt, bei nicht-erlaubten Fragen ist es aber erlaubt zu Lügen... Ist aber einfach kontra-produktiv, aus genannten Gründen. Dann lieber garnix antworten, oder sich eine andere Stelle suchen.
Ja, so ist es.
Allerdings sehe ich es von der Reihenfolge her anders:
1. Ein Unternehmen, das (aus welchem Grund auch immer) unerlaubte Fragen stellt, handelt unseriös. Davon sollte man grundsätzlich Abstand nehmen.
2. Meint man, auf diese Stelle nicht verzichten zu können, sollte man die unerlaubten Fragen unbeantwortet lassen. Gleichwohl wird man in diesem Unternehmen wohl kaum glücklich werden...
Das Recht zur Lüge
Der Arbeitnehmer kann unzulässige Fragen unbeantwortet lassen oder auch
falsch beantworten. Dieses Recht auf falsche Beantwortung wird auch
"Recht auf Lüge" genannt.
(Zitat: "Lügen finde ich da extrem kontraproduktiv. Sollte das später mal rauskommen, hat das Vertrauensverhältnis schon einen Knacks..." (Zitat Ende)
==> Nicht nur das! Falsche Angaben des Bewerbers -bei erlaubten Fragen- können zu einer außerordentlichen (fristlosen) Kündigung des Arbeitsverhältnisses fühen, weil der Personalfragebogen Bestandteil des Arbeitsvertrages wird.