Personalausweis aushändigen?

4 Antworten

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Du musst ihn auch aushändigen. Sonst wäre eine genaue Prüfung (z.B. ob das Ausweisdokument gefälscht ist) nicht möglich. Diese Pflicht ergibt sich u.a. aus §1 Abs. 1 Personalausweisgesetz.

Ausweißdokumente sind rechtlich Eigentum der Bundesrepublik Deutschland.

Bei einer Kontrolle müssen den Kontrollbeamten die Dokumente zur Überprüfung "ausgehändigt" werden, nicht nur vorgezeigt.

Dies ist in den Exekutivrichtlinien festegelgt.

FALSCH : Man braucht den ausweis nicht aus der Hand zu geben.

Die Beamten haben Notizblöcke mit und müssen die Daten abschreiben.

Alles anderen ist unzulässig

wenn du was angestellt hast dürfen die ihn kassieren bis die sache geklärt ist. um w3as für eine kontrolle geht es denn?

sampoli 
Beitragsersteller
 19.09.2010, 08:04

Niemand kassiert irgendwas wenn ich was ausgefressen hab. Wenn, dann nehmen se deine Personalien auf.

Und in die Disko geh ich ja net.

Und auch das wäre dann Diebstahl. Ausser er ist abgelaufen.