Muß man einen Personalausweis immer dabei haben?
Was für eine Strafe erwartet einen, wenn man seinen Personalausweis nicht dabei hat? Mein Freund hat mir nähmlich erklärt, dass man seinen Perso immer, wirklich immer dabei haben muß.
15 Antworten
Mal ein Blick ins Gesetz. Das Passausweisgesetz in diesem Fall
§ 1 Ausweispflicht; Ausweisrecht (1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Wir sehen, da steht eindeutig was von besitzen. Nix von mitführen
Nein, das muss man nicht. Es gibt kein Gesetz, was dieses vorschreibt. Wenn du unterwegs bist, besteht für dich keine Mitführpflicht!
Soso. Man sollte. Dann sollte man das aber auch irgendwo nachlesen können
Kann man: §1 PAuswG
Dort ist der Besitz vorgeschrieben, nicht das mitführen, wie Sadie schon sagt. Besitz bedeutet lediglich, dass man einen Ausweis haben muss - wo man diesen aufzubewahren hat ist in keiner Weise geregelt.
kannst du doch hier....^^
Nein brauchst du nicht. Um dich auszuweisen reicht ja wenn du erzählst wer du bist und woher du kommst. Damit hast du dich ausgewiesen. Wenn die Polizei dies aber genau überprüfen will nimmt sie dich gegebenfalls mit auf die Wache oder fährt dich nachHause um deinen Ausweis zu sehen.
Laut Gesetz musst du Dich mit 16 ausweisen können. Das heißt, bei einer Polizeikontrolle zum Beispiel, wäre es nicht von Vorteil, wenn du deinen Personalausweis, nicht dabei hättest. Ob man eine Strafe erwarten muss, weiß ich leider nicht genau. Vielleicht eine Verwarnung.
Es gibt keine Verwarnung und keine sonstige Strafe solange du der Verpflichtung nachkommst einen Ausweis zu besitzen.
Was würden wir nur ohne Dich machen^^
Den ganzen Tag in Panik rumrennen wenn man den Ausweis zu Hause liegen hat.
Du hast die Pflicht, auszuweisen wer Du bist, wenn Du von der Polizei aufgehalten wirst. Dazu brauchst Du Deinen Personalausweis.
Denn du aber nicht mitführen musst. Du darfst der Polizei auch sagen das dein Ausweis zu Hause liegt. Dauert eben die Kontrolle länger. Damit muss man dann leben.
Lies mal §1 PAuswG:
(1) Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sind verpflichtet, einen Ausweis zu besitzen, sobald sie 16 Jahre alt sind und der allgemeinen Meldepflicht unterliegen oder, ohne ihr zu unterliegen, sich überwiegend in Deutschland aufhalten. Sie müssen ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorlegen. Vom Ausweisinhaber darf nicht verlangt werden, den Personalausweis zu hinterlegen oder in sonstiger Weise den Gewahrsam aufzugeben. Dies gilt nicht für zur Identitätsfeststellung berechtigte Behörden sowie in den Fällen der Einziehung und Sicherstellung.
Besitz = ich besitze es, habe es bei mir
Eigentum = es gehört mir, kann aber auch von jemand anderen besessen werden.
Ausweis besitzen heißt eindeutig, ihn dabei zu haben, nur nur Eigentümer eines Ausweises zu sein. Ich finde das ziemlich eindeutig.
Bei Vergehen können Strafen bis zu 5.000 Euro auf einen zukommen (http://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__32.html -> siehe Absatz 3)
arrr Tippfehler:
"Ausweis besitzen" heißt eindeutig, ihn dabei zu haben, nicht nur Eigentümer eines Ausweises zu sein. Ich finde das ziemlich eindeutig.
Wichtiger Punkt, den auch viele Kiddies vergessen, wenn Sie 18 sind und vor der Disco Ihren Perso an jüngere Freunde verleihen, damit sie auch in die Disco kommen (Urkundenfälschung!)
Besitz heißt nicht gleich mitführen. Du bist im Besitz eines Kühlschranks. Führst du den immer mit? Wohl eher nicht. Die gesetzlichen Reglungen sind in der Tat eindeutig. Aber eben anders als du es auslegst. Aber dafür gibt es ja VErordnungen und Gesetzeskommentare.
Als nächstes ist der Ausweis NICHT dein Eigentum. Der Ausweis ist Eigentum des Staates.
Kommen wir zur angeblichen Urkundenfälschung. Tu mir den Gefallen und informier dich bevor du mit so einem Käse kommst.
Wird der Ausweis in seiner ganz normalen Form genutzt. Also nicht verändert ist es keine Urkundenfälschung. Die Urkunde, also der Ausweis ist weder verfälscht noch gefälscht. Einer der wichtigsten Tatbestandsmerkmale ist also nicht erfüllt. Strafbar ist der Spaß dennoch aber nach
§ 281 Mißbrauch von Ausweispapieren
(1) Wer ein Ausweispapier, das für einen anderen ausgestellt ist, zur Täuschung im Rechtsverkehr gebraucht, oder wer zur Täuschung im Rechtsverkehr einem anderen ein Ausweispapier überläßt, das nicht für diesen ausgestellt ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Einem Ausweispapier stehen Zeugnisse und andere Urkunden gleich, die im Verkehr als Ausweis verwendet werden.
Uff, Du hast Recht. Besitz heißt, es ist in meinem Besitz - muss mir aber nicht gehören. Meinen Besitz kann ich bei mir tragen, oder ihn auch zu Hause deponieren - hat klick gemacht -danke! :)
Und auch mit dem 2. Punkt hast Du recht - hatte lange überlegt - bin kein Jurist - Missbrauch von Ausweispapieren, genau, nicht Urkundenfälschung!
@Subsonic76
Deine Antwort ist sachlich falsch. Es besteht keine Mitführpflicht !
Nachtrag: Sehe gerade, dass Du deinen Fehler selbst bemerkt hast. Sehr gut.
siehe einen Kommentar drüber (07.03. - 17:12) ;-)
Man sollte sich immer ausweisen können.