PennyBoard Straßenverbot?
Hallo Ich habe diese woche vom 04. bis zum 08. April SozialPraktikum, und die Einrichtung die mich betreut, ist nicht weit von mir entfernt, also dachte ich mir, ich fahre mit meinem Pennyboard dorthin, damit auch ich etwas spaß daran habe. Den zweiten tag, also heute wurde ich von einem Polizisten angehalten und etwas unhöflicher gebeten, mein Pennyboard nicht zu benutzen, da es "EIN SPORTGERÄT IST, UND DU DAMIT NICHT AUF DER STRAßE, SONDERN HÖCHSTENS AUF DEM SPORTPLATZ ODER ZUHAUSE FAHREN DARFST" Diese Logik soll mir mal wer erklären, ich meine- mit nem Skate/PennyBoard auf graß fahren? schlließlich habe ich mir das Pennyboard nur geholt von A nach B zu kommen- und ich fahre seit einem 3/4 jahr pennyboard auf den straßen und es hat nie jemand was gesagt. Ich habe mir sein gelaber angehört und bin hinter der nächsten ecke weitergefahren
Ich persönlich fand das so unnötig, da wir in einem Dorf mit vllt. 500 einwohnern wohnen, und meiner meinung nach wichtigere dinge nachzugehen sind- Zitat einer Freundin, mit der ich kurz über dieses Thema schrieb: "DA PASSIEREN MINÜTLICH LEBENSBEDROHLICHE AUTOUNFÄLLE, MENSCHEN WERDEN ERPRESST ODER GETÖTET, LÄDEN WERDEN AUSGERAUBT, UND DER HAT NICHTS BESSERES ZU TUND, ALS EINEN 14JÄHRIGEN MIT EINEM PENNYBOARD VON DER STRAßE ZU JAGEN" Ja ich bin 14 und könnte mich damit strafbar machen es fortzusetzen FALS DAS STIMMT, WAS MIR DER POLIZIST SAGTE
Jetzt kommt ihr ins Spiel:
Ist es strafbar, ein Skate/Pennyboard auf der Straße zu benutzen? Ich würde mich über Antworten bzw. Beweise/ gegenbeweise aus der StVO freuen, damit ich weiß, ob ich dem das nächste mal "Ins gesicht kacken" soll, oder das fahren lassen sollte
Grüße: Eniqma aKa Erik
3 Antworten
das sollte dir helfen.
Gemäß der Straßenverkehrsordnung (StVO) §24 Abs. 1 gilt das Skateboard nicht als Fahrzeug, sondern als ein Fortbewegungsmittel
auf derselben rechtlichen Grundlage wie ein Rollstuhl und ein
Rodelschlitten. Für solche Fortbewegungsmittel gelten in Deutschland die
straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften für Fußgänger. Daraus folgt,
dass Skateboards auf Fahrbahnen nicht benutzt werden dürfen, da diese
laut StVO § 2 Abs. 1 den Fahrzeugen vorbehalten sind. Des Weiteren ist
die Benutzung von Skateboards auf Radwegen untersagt, da für
Skateboardfahrer die gleichen Vorschriften gelten wie für Fußgänger im
Verkehrsraum. Beim Skateboardfahren ist man also verpflichtet, den
Gehweg zu benutzen.
auf der straße, also der Fahrbahn, darfst du mit deinem pennyboard tatsächlich nicht fahren, da es rechtlich gesehen kein Fahrzeug sondern nur ein Fortbewegungsmittel ist.
für Skate-, Long- und Penny-boards gelten also die selben Bestimmungen wie für Fußgänger. auf dem Gehweg geht es also völlig klar.
allerdings musst du da auch Rücksicht nehmen, sollte etwas passieren bist in der Regel du schuld und nicht andere Fußgänger, selbst wenn die sich auch unvorsichtig verhalten.
Mach dir mal keinen Kopf.
Das allerschlimmste was dir passieren könnte wäre, dass sie dir dein Pennyboard einziehen.
Aber in der Regel, (außer in deinem Fall wird eigtl NIE was gesagt, sonst wäre ich schon seit Jahren im Gefängnis.
LG :)