Pendlerpauschale bei freiwilligem Umzug?
Hallo, ich habe ein Haus geerbt und würde dort gern mit meiner neugegründeten Familie einziehen. Dadurch würde sich mein Arbeitsweg von 2km auf 90km erhöhen (45Min uber dir Autobahn- das ist aber nicht die Frage).
Hätte ich Anspruch auf die Pendlerpauschale für die 90km? Ich bin mir nicht sicher,da der Umzug ja freiwillig (aus familiären Gründen) passieren würde.
4 Antworten
Du musst aber auch beachten, dass Du pro Jahr nicht mehr als 4500,-- Euro geltend machen kannst.
Bei Deinem Sachverhalt: 90 Kilometer x 230 Arbeitstage x 0,30 Euro/Entfernungskilometer = 6210 Euro; davon werden als "nur" 4500 Euro in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd einfließen.
Nun musst Du rechnen und eine Entscheidung treffen.
Du musst aber auch beachten, dass Du pro Jahr nicht mehr als 4500,-- Euro geltend machen kannst.
Bei Fahrten mit eigenem PKW schon. § 9 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.
ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der
Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt
Die Pendlerpauschale ist unabhängig davon, warum man pendelt.
Aber schau dir genau an, was die Pendlerpauschale bedeutet, die mindert "nur" dein steuerpflichtiges Einkommen - d. h. du zahlst hinterher entsprechend deinem Steuersatz weniger Einkommenssteuer. Es hängt also davon ab, wieviel du verdienst.
Danke für die kurze Info. Dass nur das zu versteuernde Einkommen gemildert wird, ist mir bewusst.
Grundsätzlich hast Du freie Wohnortwahl und kannst die Kilometerpauschale steuerlich geltend machen. Bei diesem Arbeitsweg würde es sich lohnen einen Freibetrag eintragen zu lassen: