Pendlerpauschale bei freiwilligem Umzug?

4 Antworten

Du musst aber auch beachten, dass Du pro Jahr nicht mehr als 4500,-- Euro geltend machen kannst.

Bei Deinem Sachverhalt: 90 Kilometer x 230 Arbeitstage x 0,30 Euro/Entfernungskilometer = 6210 Euro; davon werden als "nur" 4500 Euro in der Einkommenssteuererklärung steuermindernd einfließen.

Nun musst Du rechnen und eine Entscheidung treffen.

PatrickLassan  04.10.2017, 12:10

Du musst aber auch beachten, dass Du pro Jahr nicht mehr als 4500,-- Euro geltend machen kannst.

Bei Fahrten mit eigenem PKW schon. § 9 Absatz 1 Nr. 4 Satz 2 EStG.

ein höherer Betrag als 4 500 Euro ist anzusetzen, soweit der
Arbeitnehmer einen eigenen oder ihm zur Nutzung überlassenen Kraftwagen benutzt

https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__9.html

Die Pendlerpauschale ist unabhängig davon, warum man pendelt.

Aber schau dir genau an, was die Pendlerpauschale bedeutet, die mindert "nur" dein steuerpflichtiges Einkommen - d. h. du zahlst hinterher entsprechend deinem Steuersatz weniger Einkommenssteuer. Es hängt also davon ab, wieviel du verdienst. 

Danke für die kurze Info. Dass nur das zu versteuernde Einkommen gemildert wird, ist mir bewusst.

Grundsätzlich hast Du freie Wohnortwahl und kannst die Kilometerpauschale steuerlich geltend machen. Bei diesem Arbeitsweg würde es sich lohnen einen Freibetrag eintragen zu lassen:

https://taxfix.de/steuertipps/freibetrag-eintragen-lassen/