Paypal / KSP-Anwälte seriös?
"Sehr geehrter Herr ---,
wir haben vergeblich versucht, Sie auf dem Postwege zu kontaktieren. Auf unser an Sie übersandtes Schreiben erhielten wir einen Postrückläufer mit einem Nichtzustellungsvermerk. Aus diesem Grunde versuchen wir Sie nunmehr erneut per E-Mail zu kontaktieren und haben Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!
Sie haben unser vorangegangenes Schreiben, welches wir Ihnen per E-Mail übersandt haben, nicht zum Anlass genommen, die berechtigte Forderung in Höhe von EUR --- zum Ausgleich zu bringen.
Für den Fall, dass Sie die Gesamtforderung nicht sofort in einer Summe zahlen können, bieten wir Ihnen an, die offen stehende Gesamtforderung in monatlichen Raten von mindestens EUR --- auf unserem angegebenen Konto zum Ausgleich zu bringen.
Sofern die oben genannte Frist fruchtlos verstreicht oder Sie mit der Zahlung einer Rate ganz oder teilweise in Rückstand geraten, wird die gesamte verbleibende Restforderung sofort zur Zahlung fällig. Wir werden unserer Mandantin in diesem Fall empfehlen, das Verfahren gegen Sie umgehend fortzusetzen und auch gerichtliche Schritte gegen Sie einzuleiten. Hierdurch würden erhebliche zusätzliche Kosten entstehen, welche bei erfolgreicher Geltendmachung von Ihnen, Herrn --, zu tragen wären.
Das Vergleichsangebot in Höhe von EUR --- gilt ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage, nur zu obigem Aktenzeichen und nur in der vorgenannten Frist"
ü. 30 Tage später:
"Sehr geehrter Herr ---,
[...] Ein vollständiger Forderungsausgleich konnte bisher nicht festgestellt werden.
Lediglich zur zügigen und außergerichtlichen Erledigung der unter dem obigen Aktenzeichen geführten Forderungsangelegenheit unterbreitet Ihnen unsere Mandantin nun das folgende einmalige Vergleichsangebot:
Sie zahlen einen Vergleichsbetrag in Höhe von EUR --- bis spätestens zum
---
Hierdurch sparen Sie EUR ---. Mit fristgerechtem Zahlungseingang ist die Sache - ohne jedes Präjudiz für die Sach- und Rechtslage - beendet. Das weitere Verfahren wird nicht durchgeführt.
Des Weiteren haben wir Sie aufzufordern, uns umgehend Ihre aktuelle Anschrift mitzuteilen, damit eine Klärung der Angelegenheit auch auf dem Postwege fortgesetzt werden kann. Anderenfalls sehen wir uns gezwungen, nunmehr kostenpflichtige Ermittlungen einzuleiten, deren Kosten ebenfalls von Ihnen zu tragen sind. Vermeiden Sie dies!
Sollten wir den fristgerechten Eingang des vollständigen Vergleichsbetrages nicht feststellen können, sieht unsere Mandantin die Vergleichsverhandlungen als gescheitert an."
Es ist keine Phishing-Mail. Reagiert habe ich bis jetzt noch nicht.
Meine Anschrift, Namen, Geburtsort- oder Datum haben sie nicht.
Werden diese Anwälte das durchziehen?
6 Antworten
Kennst du die Anwälte und den Fall?
Haben Sie Dir eine Telefonnummer genannt, über die du sie erreichen kannst?
Kannst du die Kanzlei googeln ob sie existiert?
das klingt nicht seriös und wenn eine Kanzlei deine Adresse will, bekommt sie die schon raus, keine Sorge...
Könnte ein spezieller Fall sein. Wenn du im recht bist, bestehe drauf und heb jeden Schriftverkehr auf. Ich hab auch ein bisschen gelesen, dass die sich bei grauszonen davor hüten vor Gericht zu gehen. Das kommt halt jetzt auf deinen Fall an
Bei mir hat es Paypal nicht durchgezogen, allerdings war der Forderungsbetrag bei mir gering (Mahnbescheid war schon teurer, aber den haben sie geschickt) und deren Erfolg auf Recht mehr als fragwürdig (ich wollte dass es vor Gericht geht), und ich hab dem Inkasso keine weiteren Kosten verursacht.
Bei einem hohen Forderungsbetrag und klarer Rechtslage, ist es ein denkbares Risiko dass es vors Gericht geht. Aber irgendeiner muss mal anfangen Paypal vor nen deutsches Gericht zu kriegen.
Glaub bei ausländischen Klägern geht es auch ans Landgericht?
Um wie viel Geld ging es bei dir?
Diese Kanzlei gibt es und sie zieht besonders gerne offene Telefonrechnungen von Telefónica (O2) ein. Dafür haben die sogar eine eigene Mailanschrift, nämlich telefonica@ksp.de. Wenn Du denen Deine Personalien offenbarst, hast Du in drei Wochen einen gerichtlichen Mahnbescheid im Briefkasten.
Deine Adresse wird diese Kanzlei rausfinden.
Wenn die Forderung berechtigt ist , dann werden sie diese auch durchsetzen.
Wenn du keine Lust hast noch mehr zu zahlen , dann solltest du bald mal zahlen ansonsten kommen mindestens die Kosten für den Mahnbescheid , Vollstreckungsbescheid , Adresssuche dazu.
ob ein Schreiben per E-Mail Seriös ist oder nicht ist in einem berechtigten Fall für dich egal.
Was du nicht geschrieben hast: ist es eine berechtigte Forderung? Eine Kontaktaufnahme per E-mail ist aber abgesehen davon nicht sehr seriös.
Ja, ist es
Dann werden sie es auch durchziehen. Indem du es ignorierst, verschwindet das Problem nicht, sondern wird nur schlimmer.
Die Kanzlei gibts, Telefonnummer und IBAN haben die mir auch geschrieben. Allerdings behaupten alle, dass die niemals einklagen, allerdings kann ich das nicht so richtig glauben.