Visa Lastschriften Beanstandung möglich?

5 Antworten

Was sind Visa Lastschriften? Ich kenne nur SEPA-Lastschriften. Unberechtigte Lastschriften kannst du natürlich widerrufen, von daher verstehe ich die erste Aussage der Bank überhaupt nicht. Möglicherweise hat sie erkannt, dass du im Recht bist und hat da ja die Lastschriften dennoch zurückgenommen.

Die Bank kannst du natürlich wechseln, es ist deine Entscheidung.

Ich nehme an, du meinst mit Visa Lastschriften, das Beträge die du mit der Kreditkarte bezahlt hast von deinem Girokonto abgebucht wurden. Ungerechtfertigte Belastung der Kreditkarte musst du selbstverständlich auch nicht hinnehmen.

Bevor ich damit zum Anwalt renne, würde ich erst einmal bei der Bank nachfragen, was das Schreiben und die Gutschriften zu bedeuten haben.

Danach kann man dann immer noch entscheiden.

Das Ganze hängt auch etwas von den Gründen der Beanstandungen ab.

Rückbuchung ist nur sehr schwer möglich.

Was ist der Beanstandungsgrund ? .. Die Bank interessiert sich nicht dafür, ob die Ware geliefert oder in Ordnung war, wenn du einen Zahlung autorisiert hast, oder deine Karte aus der Hand gegeben hast, dann ist die Zahlung, wie bei einer Überweisung unwiderruflich. Umgekehrt habe ich als Verkäufer die Sicherheit, dass der Kunde das Geld nicht zurückbuchen kann (wie bei Paypal).

In deinem Fall vermute ich, dass ein Betrüger aufgefolgen ist und die Bank des Empfängers dann das Geld zurückgesendet hat. Dann ist die Gutschrift nicht von der DiBa veranlasst worden.

Aldidas91 
Beitragsersteller
 06.01.2018, 09:36

Die Gutschrift ist 100% von der Ing Diba gewesen! Da ist nichts mit Betrüger.

Du hast Abbuchungen widersprochen, da unter Verwendung deiner Visakarte Beträge abgebucht wurden, die nicht von dir in irgendeiner Form authorisiert wurden.

Die Gründe hierfür können vielseitig sein, teilweise verlangen sie einer polizeiliche Anzeige, teilweise die Sperrung der Visakarte, oder es war tatsächlich ein Fehler der Bank.

Die IngDiBa ist hier nur Vermittler und gibt deinen Widerspruch an den Empfänger weiter, erstattet dir aber nur, wenn der Fehler tatsächlich bei ihr lag.

Also ist eventuell zeitgleich mit dem Schreiben der IngDiBa eine Gutschrift von der Empfängerbank erfolgt ,(da gegen den Empfänger vielleicht schon ein Strafverfahren eingeleitet war)

Wie du das nun auf deinen Kontoauszügen erkennen könntest, musst du bei der Bank fragen.

Die Bank würde ich trotzdem wechseln.

ich würde umgehend die Bank wechseln ....