passant mit wasserbombe abgeworfen - verboten?

17 Antworten

Ich mache dem Spuk jetzt mal ein Ende.

Eine Sachbeschädigung liegt deshalb nicht vor, weil aus dem genannten Sachverhalt überhaupt nicht hervorgeht, dass die Sache auch beschädigt werden sollte. Demnach müsste diesbezüglich der Vorsatz nachgewiesen werden.§ 303 scheidet demnach mangels Vorsatz aus.

Ob eine Körperverletzung oder aber fahrlässige Körperverletzung vorliegt, wäre zu prüfen.

Eine KV liegt wohl eher nicht vor, weil auch hier kein Vorsatz zu erkennen ist. Insoweit bliebe die FKV als denkbare Alternative.

Beide Fälle sind Antragsdelikte. Die Geschädigte müsste also Strafantrag stellen.

Dies bleibt ihr auch unbenommen.

Letztlich entscheidet ohnehin die StA.

Dies jedoch heißt nicht, dass die Folgen dieses groben Unfugs nicht ungesühnt bleiben. Denn es handelt sich allemal um eine Unerlaubte Handlung nach 823 BGB. Und demnach ist der Verursacher des Schadens zum Ersatze verpflichtet.

Wenn also nachweisbar ein Schaden oder Folgeschaden entstanden ist, dann ist dieser zu ersetzen.

IMAQT86  09.07.2009, 08:10

Hallo, die Antwort ist super! Du hast nur zwei Delikte vergessen: Beleidigung und ggf. Nötigung. Ich würde die beide bejahen, und ggf. sogar die von dir genannten Delikte, schließlich könnte man hier einen Eventualvorsatz unterstellen.

LG, Wiebke

Volker13  09.07.2009, 18:07
@IMAQT86

Beleidigung? Missachtung oder Nichtachtung liegt doch gar nicht vor.

Nötigung? Mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfinlichem Übel, zu einem Handeln, Duldung oder Unterlassung..... Nö.....

nasstav 
Beitragsersteller
 08.07.2009, 19:18

ok super! danke für die konstruktive antwort darauf habe ich die ganze zeit gewartet

Volker13  08.07.2009, 19:25
@nasstav

Das heißt aber nicht, dass Du diesen Unfug auch weiterhin machen kannst.!!!! Dann gibt es andere Möglichkeiten. Also benimm Dich!!!

Das du selten blöde bist wenn du so etwas tust wurde hier ja schon gesagt. Hier mal eine kurze Begründung. Ich selber bin schwer gehbehindert, wenn mich nun so ein Ding unerwartet trifft, dann kann ich stürzen und mir dabei auch Knochenbrüche zu ziehen, spätestens in dem Moment hast du ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährlicher Körperverletzung am Hals. Ja was ihr gemacht habt ist eine Straftat, ihr nehmt bei eurer Aktion billigend in Kauf das Menschen zu schaden kommen können.

Nein. Wasser ist keine Körperverletzung. Die Polizei kann dir nichts außer einer kleinen "Ermahnung" geben. Wir schmeißen selber Wasserbomben vom Fahrrad in Cafe's und Bars und auf Leute und ist noch nie was passiert. Es ist lustig zu sehen wie sich die Leute aufregen. Erwachsene verstehen heutzutage überhaupt kein Spaß -.-

Ich weis nicht wie Alt ihr seit aber unter 14 habt ihr ja nicht zuviel zubefürchten.vielleicht erzählt sie es deine Eltern und ihr bekommt von denen ärger,ich würde es vorsichtshalber denen erzählen.Meine Kinder haben das früher auch gemacht aber meistens nicht getroffen,wenn die Frau aber doch den schreck gefallen wäre könnte sie eventuell da etwas machen.

nasstav 
Beitragsersteller
 08.07.2009, 18:12

wir sind 17 ich seit 2 monaten und er in 2 monaten 18 xD mein 11 jahre alter bruder hatte noch par bömbchen über

pumi001  08.07.2009, 18:20
@nasstav

armes deutschlan, ehrlich.... mit 17 sollte man doch eigentlich schon einen kleinen funken verantwortungsgefühl besitzen

nasstav 
Beitragsersteller
 08.07.2009, 18:22
@pumi001

naja was ist dir lieber wasserbombenoder bessergesagt wasserballons auf leute werfen oder in der u bahn wahrlos leute zu tode prügeln... btw was hat das mit verantwortungsgefühl zu tun?? vlt was "reife"

pumi001  08.07.2009, 18:28
@nasstav

ich gebs jetzt auf. sonst muss ich ausfallend werden ... irgendwann kommst du da schon selber noch dahinter. mir egal wann, zu spät ist es eh schon

joke0163  08.07.2009, 18:46
@nasstav

wenigstens würde ich mich bei der Frau entschuldigen wenn ich sie nochmal sehen würde.einvorbild für den kleinen Bruder seit ihr zur zeit nicht.Anstatt Wasserbomben zuwerfen würde ich lieber jetzt in die Ferien überlegen wie kann ich mir etwas Taschengeld verdienen um in Schwimmbad oder so zugehen.vielleicht mal Rasenmähen

nasstav 
Beitragsersteller
 08.07.2009, 18:50
@joke0163

weiß nciht wie sie ausschaut... hab sie ja von oben nicht gesehen bzw überhaupt nciht gesehen und wie kommste jetzt auf die schwimmbad-rasenmähen-nummer btw leider gibt es in meiner umgebung nciht so viele rasen

Du möchtest doch auch nicht von einer Wasserbombe getroffen werden und pitsch nass sein, wenn du irgendwo läufst und nichts ahnst. Vor allem nicht wenn du einen Termin hast oder sonstiges. Rechtlich könnte schon etwas getan werden jedoch glaube ich das nicht.