Parkrempler auf Parkplatz
Mir hat vor einigen Tagen jemand auf einem Supermarktparkplatz etwas die Seite verkratzt. Der Schaden ist nicht erheblich aber sichtbar. Der Verursacher hat seine Kontaktdaten hinterlassen. Sollte ich nun die Reparatur nur über Versicherung und Gutachten laufen lassen oder mich versuchen mit ihm auf einen Ausgleich zu einigen und nur auf das Bezahlen der Werkstadtsrechnung bestehen?
9 Antworten
Rein theoretisch hat der Verursacher Fahrerflucht und damit eine Straftat begangen.
Und es kommt darauf an, wie nett du bist. Wenn du ihm vertraust, kannst du natürlich reparieren lassen und er bezahlt. Was aber, wenn er dann nicht bezahlt, weil vielleicht zu teuer?? Bei Geld hört die Freundschaft auf. Wenn, dann lass dir alles schriftlich bestätigen - wenn du auf Nummer sicher gehen möchtest, läßt du alles über die Versicherung regeln. Klär das ggf. mit dem Verursacher und lass deinen Bauch entscheiden. Viel Glück
Das stimmt natürlich :-) Hast aber auch Augen wie ein Luchs...
Mir hat vor einigen Tagen jemand auf einem Supermarktparkplatz etwas die Seite verkratzt
Dieses Forum ist köstlich, da hat man ständig was zu lachen.
Frage: warst Du deswegen im Krankenhaus ?
So nun mal ernsthaft: ich vermute mal, dass dieser Jemand nicht dir, sondern deinem Auto einen Schaden zugefügt hat.
Also entscheide selbst ob dieser Schaden vollständig repariert werden muss oder Du dich z.B. mit einem Hunderter zufrieden gibst.
Ich würde den Schaden ordentlich und korrekt geltend machen. Wenn du der Überzeugung bist, das es sich um einen Bagatellschaden handelt - sprich die Reparaturksoten unter 715 € liegen werden, dann reicht bei einem Auto mit deutlich höherem Wert eine Schadenskalkulation zur Abrechnung mit dem Verursacher bzw. desen Versicherung aus. Liegt kein Bagatellschaden vor (Schandenshöhe von dir auf über 715 € geschätzt), dann solltest du zur Beweissicherung einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen deines Vertrauens (meines Berufstandes) mit der Schadensfeststellung beauftragen. Als Geschädigter darfst du den Sachverständigen bestimmen, die gegnerische Versicherung hat kein grundsätzliches Besichtigungsrecht. Die Kosten für das Gutachten gehören mit zum Schaden und sind von der Versicherung bzw. dem Verursacher zu erstatten. Wenn du dem Sachverständigen eine Abtretung unterschreibst, kann er seine Kosten auch direkt mit der Versicherung abrechnen. Anschließend, wenn dir die Zahlen vorliegen kannst du dir in Ruhe überlegen ob du reparieren lässt oder fiktiv nach dem Gutachten abrechnest. Der Verursacher kann den Schaden auch von seiner Versicherung "zurückkaufen" und wird dann nicht hochgestuft. Die Versicherung zahlt in diesem Fall dennoch die Gutachterkosten.
Checke erst einmal, ob die Kontaktdaten überhaupt stimmen! Oftmals wird ein Zettel hingebappt um die umstehenden Passanten glauben zu machen, dass man seine Adresse hinterläßt.
Wenn die Kontaktdaten stimmen ist dieser - wo heutzutage bei solchen Ereignissen meist "richtige" Fahrerflucht begangen wird - doch ein netter und ehrlicher Mensch, mit dem man einen vernünftigen Deal aushandeln sollte. Wenn er eine Werkstatt an der Hand hat die den Schaden günstig und fachmännisch beheben kann, warum nicht? Vernünftig einigen ist immer gut.
Wie gesagt, sei dankbar, dass er nicht einfach abgehauen ist.
Das ist letztlich dir überlassen.
Die Fahrerflucht ist nicht nur rein theoretisch sondern praktisch begangen worden.