Darf man mit 13 ein pitbike fahren
Ich überlegte schon ob ich mir ein Pitbike kaufen soll aber mir kam in den sinn ob man überhaupt mit 13 fahren darf und man kommt doch eine strafe wenn man fährt und das die Polizei sieht
6 Antworten
Natürlich braucht man einen Führerschein, um das zu Fahren. Auf für die Öffentlichkeit unzugänglichen Privatgelände, darf man das. Aber der Besitzer des Geländes muss natürlich einverstanden sein.
Aber der Besitzer des Geländes muss natürlich einverstanden sein.
Und alle Nachbarn udn das Ordnungsamt auch.
Du darfst damit nur auf Privatgelände fahren und das nur wenn du keine Nachbarn dadurch störst.
Falls die Vorrausstzungen erfüllt wären würde ich mir trotzdem eher ein richtiges Bike kaufen, da Du auf Eurem Privatgelände fahren darfst was Du willst, bzw. was Dir Deine Eltern erlauben.
Soweit ich weiß darf man die überhaupt nicht fahren da sie nicht Straßen zulässig ist. Kann aber auch sein das ich mich in dem Punkt irre. Aber auf einem privat Gelände darfst du machen willst solange es deinen Eltern gehört. Wenn du aber durch Wald oder Feldwege fährst und erwischt wirst dann bekommst du aufjeden Fall eine Strafe und das keine geringe. Das würde ziemlich teuer werden da du 1. Keinen Führerschein hast und 2. Keinen Versicherungsschutz. Wenn du also kein großes Gelände besitzt dann würde ich dir davon abraten und noch 2-3Jahre wartest denn dann kannst du entweder eine Prüfbescheinigung für Rolle machen oder auch mit 16 den A1 Motorrad Führerschein.
Auf der Straße darf niemand ein Pitbike fahren. Die dinger haben ja nichtmal Papiere oder Verkehrstaugliche anbauteile. Die teile darfst du nur auf nem Privatgelände wie z.B. Garten oder Feld fahren.
Aber meistens sind Pitbikes einfach nur China müll und sind sofort im Eimer.
Dürfen sie auch nicht so einfach. Es geht um vermeidbaren Lärm. Wenn du irgendwo hin fährst ist das OK, aber wenn du einfach nur so hin und her fährst :
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§ 30 Umweltschutz, Sonn- und Feiertagsfahrverbot
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen.
Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.Im Garten rumfahren ist aber aus Lärm- und Abgasgründen eigentlich auch nicht erlaubt.
Kommt drauf an wo man wohnt ;-). Wir haben im umkreis von 2km keinen einzigen nachbarn. Da juckt das keinen ob ich damit im Garten rumbrettern würde oder nicht.
Dann ist es immer noch nicht erlaubt. Da es allerdings ein Antragsdelikt¹ ist.....wo kein Kläger da kein Richter.
Bei Ruhestörung muß ja auch jemand da sein den es stört. ;o)
(1) Der Lärm. Die Abgase werden ja wohl hoffentlich nicht so ausufern, daß die Umweltschutzbehörde im öffentlichen Interesse tätig wird.....
Also du darfst schon fahren aber nicht auf der straße nur auf privat gelände. Auch nicht gut für deine reifen auf drr sttaße zu fahren. 😜
Andere sagen aber man darf erst mit 16 pitbike fahren
Effiges, das ist ziemlicher Schwachsinn. Sonst dürften auf Straßen die an Häuser vorbei führen ja auch keine Autos fahren ;) logisches denken.